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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahl

D
DerNeue
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, kann mir jemand sagen ob der aktuelle br neue Kanidaten zur br Wahl unterstützen muss. Und in wie weit er Werbefläche zur Vorstellung der Person zur Verfügung stellen muß.

2.03803

Community-Antworten (3)

O
Oblatixx

06.03.2014 um 22:22 Uhr

Unterstützen? Wie soll das aussehen? Müssen muss er zunächst einmal nichts. Und wenn er irgendetwas für eine Liste zur Verfügung stellt, dann bitte für alle.

Aber denkt daran, ihr kandidiert nicht zu einer Wahl, um geschubst zu werden, Kreativität, Ideenreichtum, Herz und Durchsetzungsvermögen sind gefragt. Vor und erst recht nach der Wahl.

Viel Erfolg

A
Aidan

06.03.2014 um 22:23 Uhr

Der BR muss eine Wahl nur insofern unterstützen, dass er vor Ablauf seiner Amtszeit einen Wahlvorstand bestellt. Ab da geht den BR die Wahl formal gesehen nichts mehr an.

Werbeflächen kann ein BR nicht bereitstellen, denn eigentlich kann der BR nichts besitzen, also auch keine Flächen für irgendwas. Dem BR wurde aber evtl. eine Fläche zur Nutzung überlassen. Ob und wie er diese Fläche mit anderen teilt, müsste die jeweilige Person den BR fragen. In der Regel ist das kein Problem. Es besteht aber weder eine Pflicht noch ein Recht auf eine Verfügungstellung von Werbeflächen, dafür müsste es einen Paragraphen geben.

G
gironimo

07.03.2014 um 10:37 Uhr

Wenn es Flächen gibt, auf der der amtierende BR Werbung für seine eigene Wiederwahl machen kann, muss der AG auch den anderen Kandidaten gleiche Mittel einräumen (wenn der BR nicht Flächen hierfür abgibt). Im Zweifel wäre also der AG der Ansprechpartner.

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