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Müssen zum Wahltag alle 3 Wahlvorstandsmitglieder im Wahllokal anwesend sein?

W
WaVoHR
Nov 2016 bearbeitet

Unser Wahlvorstand besteht aus 3 Mitglieder und hat 4 Ersatzmitglieder. Müssen zum Wahltag alle 3 Mitglieder im Wahllokal anwesend sein oder können die Ersatzmitglieder einspringen, wenn es dienstlich erforderlich wäre bzw. räumlich sehr weit (ca. 350Km) ist? Klar ist, das der Wahlvorstand für diese Zeit vom Arbeitgeber freigestellt werden muss, aber manchmal sieht es in der Praxis anders aus.

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Community-Antworten (5)

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Oblatixx

06.03.2014 um 15:02 Uhr

Zwei müssen bei der Stimmabgabe ständig da sein.

G
gironimo

06.03.2014 um 16:36 Uhr

aber manchmal sieht es in der Praxis anders aus< Wieso? Ihr meldet Euch doch nur ab - und macht Euren Job! >wenn es dienstlich erforderlich wäre< Das darf es nicht geben. Der Arbeitgeber kennt doch auch den Wahltermin und er trägt die Verantwortung, dass Ihr den Rücken frei habt. Vielleicht sprecht Ihr das schon vorher einmal beim Arbeitgeber an.

Aber ergänzend zu Oblatixx: Zur Auszählung müsst Ihr alle drei da sein.

W
WaVoHR

06.03.2014 um 17:44 Uhr

Danke für die Antworten. Also werden wir alle 3 zur Wahl und Auszählung anwesend sein.

O
Oblatixx

06.03.2014 um 17:52 Uhr

Ach, noch was ... Die Ersatzmitglieder treten nur ein, wenn einer von euch verhindert ist. wenn ihr Helfer braucht, dann müsst ihr euch Wahlhelfer berufen.

P
pemahu

06.03.2014 um 18:38 Uhr

... aber Ihr müsst die Ersatzmitglieder nicht ausschließen bei Eurer Berrufung von Wahlhelfern!

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