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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahllokal am Tag der Wahl nicht verfügbar

T
Tomer
Nov 2016 bearbeitet

Wahllokal am Tag der Wahl nicht benutzbar (Wasserschaden oder Brandschaden oder Renovierung nicht freistgerecht abgeschlossen) was machen? Wahllokal und Auszählung in ein anders Zimmer verlegen und dies in dem Wahlausschreiben ändern, sowie MA per Mail benachrichtigen. Reicht das?

2.816011

Community-Antworten (11)

P
Pjöööng Akzeptiert

06.03.2014 um 12:23 Uhr

Nein, reicht nicht!

Am ursprünglich geplanten Wahllokal muss ein jederzeit deutlich erkennbarer Verweis auf das neue Wahllokal während des gesamten Abstimmungszeitraumes angebracht sein.

Zudem würde ich ein WV-Mitglied eine Viertelstunde vor Abstimmungsende zu dem ursprüglich genannten Wahllokal schicken damit dieser evtl dort noch kurz vor Toresschluss erscheinende Wähler zum richtigen Wahllokal geleiten kann.

K
Kölner

06.03.2014 um 12:19 Uhr

Ja das reicht!

O
Oblatixx

06.03.2014 um 12:22 Uhr

Du kannst ja zur Sicherheit noch einen hübschen Zettel an die Tür kleben, auf dem steht, wo ihr zu erreichen seid.

O
Oblatixx

06.03.2014 um 12:32 Uhr

Abs. 1: schrieb ich schon. Abs. 2: Wozu müssen die letzten Wähler geleitet werden, wenn sie doch das Schild sehen und eventuell lesen können? Wenn schon, dann steht die ganze Zeit einer da und liest den Wählern das Schild vor.

P
Pjöööng

06.03.2014 um 12:40 Uhr

Zitat (oblatixx): "Abs. 1: schrieb ich schon."

In der Tat! Du warst ein paar Sekunden schneller. Gratulation dazu! ;0)

Zitat (oblatixx): "Abs. 2: Wozu müssen die letzten Wähler geleitet werden, wenn sie doch das Schild sehen und eventuell lesen können?"

Um Anfechtungen zu vermeiden die sich darauf stützen dass ein verhinderter Wähler rechtzeitig am ursprünglich geplanten Wahllokal war, das aktuelle Wahllokal dann aber erst nach Schließung gefunden hat. Der Aufwand für das vorgeschlagene Vorgehen ist gering, der Nutzen aber unter Umständen kolossal.

Zitat (oblatixx): "Wenn schon, dann steht die ganze Zeit einer da und liest den Wählern das Schild vor."

Du kennst Eure Belegschaft besser als ich, wenn Du das für sinnvoll oder notwendig hältst, dann tu es.

Ach ja, übrigens: "Du kannst ja zur Sicherheit noch einen hübschen Zettel an die Tür kleben, auf dem steht, wo ihr zu erreichen seid."

Genau so würde ich das nicht tun! Bei dem beschriebenen Sachverhalt geht genau das vermutlich in die Hose,

O
Oblatixx

06.03.2014 um 14:01 Uhr

Ok, der Zettel an der Tür ist sicher Mist. Bitte erkläre mir aber mal den folgenden Satz:

Am ursprünglich geplanten Wahllokal muss ein jederzeit deutlich erkennbarer Verweis auf das neue Wahllokal während des gesamten Abstimmungszeitraumes angebracht sein.

P
Pjöööng

06.03.2014 um 14:03 Uhr

Was vesrtehst Du denn an dem Satz nicht?

O
Oblatixx

06.03.2014 um 14:39 Uhr

Wenn mein vorgeschlagener Zettel Mist ist, dann bleibt nichts anderes über, als den Hinweis in die Tür zu meißeln, schnitzen oder brennen. Anders ist so ein Verweis schließlich nicht machbar. Der AG wird sich freuen.

P
Pjöööng

06.03.2014 um 15:11 Uhr

Meißeln, schnitzen, brennen würde ich auch nicht empfehlen.

Bei Deinem vorgeschlagenen Zettel sehe ich einfach folgendes Problem: Ich schicke morgens vor Öffnung des Wahllokals jemanden zu dem ursprünglich benannten Raum, der bekommt Deinen ausgedruckten, sauber laminierten Zettel und das breite rote Textilklebeband mit und klebt den Zettel rundum mit dem roten Klebeband fest auf die Tür: Unübersehbar rot eingerahmt, das kann niemand übersehen.

Eine Stunde später tauchen willige Wähler auf und sehen in einen Raum in dem die Handwerker (externes Unternehmen) zu Gange sind. "Äh, sollten hier nicht heute die BR-Wahlen stattfinden?", "Keine Ahnung, wir sind zum Arbeiten hier!".

Und der Zettel? Der ist noch da, aber bei geöffneter und verkeilter Tür nur für diejenigen sichtbar die sich in den Spalt zwischen Wand und Türblatt quetschen können ...

O
Oblatixx

06.03.2014 um 15:44 Uhr

Ja, weiser Mann, wir sind ja alle blöde ... Thema abgeschlossen.

G
gironimo

06.03.2014 um 16:50 Uhr

Also zusammengefasst: Der WV sollte alles erdenkliche tun, damit den Wählern der neue Wahlort bekannt ist. Also Aushang, Schild an oder neben der Tür, E-Mail usw.

Als Listenführer wäre das übrigens für mich ein willkommener Anlass, am Wahltag vor dem Tor noch einmal Wahlwerbung für meine Liste zu verteilen. Auf der Vorderseite in großen Lettern: die Änderung des Wahlraums zur Erinnerung.

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