Erstellt am 06.03.2014 um 09:51 Uhr von Kölner
Macht es nicht.
Wenn das Kind den Brunnen schon leer getrunken hat, hängt ihr ein neues aus!
Erstellt am 06.03.2014 um 09:55 Uhr von Pjöööng
§ 10 (2) der WO in Verbindung mit § 6 (3) der WO.
Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass nur Auszüge aus den Vorschlagslisten veröffentlicht werden, so hätte er dies so geregelt.
Edit: Tippfehler [§ 10 (2)] korrigiert.
Erstellt am 06.03.2014 um 10:11 Uhr von Eddie
Zusätzliche Informationen sind nur dann problematisch, wenn ein Kandidat damit ein Problem hat. Möchte ein Kandidat nicht, dass sein Geburtsdatum veröffentlicht wird und sind auch so alle Kandidaten eindeutig identifizierbar, würde ich dieses nicht veröffentlichen.
Erstellt am 06.03.2014 um 10:14 Uhr von gironimo
§ 10 (3) WO ? Bei mir gibt es keinen Absatz 3.
>auf der Bekanntmachung der Vorschlagsliste das Geburtsdatum der Bewerber stehen darf<
Darf aber auf jedem Fall - ob es sollte ist eine andere Frage.
Erstellt am 06.03.2014 um 10:31 Uhr von esreichtbald
@ Pjöööng: "Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass nur Auszüge aus den Vorschlagslisten veröffentlicht werden, so hätte er dies so geregelt". Heißt das also, dass das ausdrücklich so gewollt ist? Dass das Einverständnis der Bewerber und die Stützunterschriften nicht veröffentlicht werden, ist klar.
Erstellt am 06.03.2014 um 10:38 Uhr von Kölner
Ohne Geburtsdatum geht, mit auch. Es ist so oder so kein Fehler.
Pjöööng, was liest du im Absatz zwei von § 10 WO, was ich nicht lese? Es geht um die VÖ der Wahlvorschläge in der gleichen weise wie das wahlausschreiben!
Hilf mir mal mit deiner Interpretation...
Erstellt am 06.03.2014 um 10:47 Uhr von ignis
§ 10 Abs. 2
.... die als gültig anerkannten Vorschlagslisten ....
Und die Vorschlagslisten müssen doch nach § 6 Abs. 3 zwingend das Geburtsdatum enthalten .....
Wurde uns in der Schulung auch so gesagt und sämtlich Vorlagen der Bekanntmachung haben auch das Feld für das Geburtsdatum dabei.
Erstellt am 06.03.2014 um 11:14 Uhr von martinez
lass das Geburtsdatum weg..
steht doch auch in der Wahlordnung dass man beim Aushang der Liste das Geburtsdatum weg lassen soll..
Geht keinen was an wie alt ein MA ist...
fällt glaub auch unter Datenschutz..
also weglassen
Erstellt am 06.03.2014 um 11:17 Uhr von Pjöööng
Schließe mich voll und ganz "ignis" an. Fitting tut dies übrigens auch (Rn 4 zu § 10 der WO). Auch Däubler vertritt hier keine abweichende Meinung (Rn 8 zu § 10 der WO).
Zitat (martinez):
"steht doch auch in der Wahlordnung dass man beim Aushang der Liste das Geburtsdatum weg lassen soll.."
Nö! Steht da nicht!
Erstellt am 06.03.2014 um 11:31 Uhr von nicoline
*Nö! Steht da nicht!*
Selbstverständlich steht in § 2 Absatz 4 Satz 2 der WO das der Aushang der LISTE die Geburtsdaten nicht enthalten soll, womit aber die WÄHLERLISTE gemeint ist
Hingegegn sollen laut § 6 Abs. 3 die VORSCHLAGSLISTEN zwingend das Geburtsdatum enthalten und es steht nirgends, dass dieses bei Aushang entfernt werden soll.
Erstellt am 06.03.2014 um 11:46 Uhr von Pjöööng
Zitat (nicoline):
"Selbstverständlich steht in § 2 Absatz 4 Satz 2 der WO das der Aushang der LISTE die Geburtsdaten nicht enthalten soll, womit aber die WÄHLERLISTE gemeint ist"
Du irrst, dort steht nicht "die Liste" und ist "Wählerliste" GEMEINT, sondern dort steht "Wählerliste"! Hier im Beitrag geht es aber um die Vorschlagsliste.
Erstellt am 06.03.2014 um 16:01 Uhr von gironimo
Ich sehe es eher so, dass sich hier die berühmten drei Juristen mit den mindestens fünf Meinungen in den Kommentaren auf "soll" verständigt haben.
In der Frage ging es aber darum, ob es ein Anfechtungsgrund darstellt, wenn das Geburtsdatum veröffentlicht wird. Und da sind wir uns ja alle einig: Nein - ist es nicht.
Erstellt am 06.03.2014 um 16:30 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Ich sehe es eher so, dass sich hier die berühmten drei Juristen mit den mindestens fünf Meinungen in den Kommentaren auf "soll" verständigt haben."
Jetzt bin ich doch mal gespannt, welche "berühmten drei" Juristen Du meinst.
Wenn ich die mir vorliegenden Kommentare nehme, dann finde ich bei
Fitting: "Die Vorschlagslisten sind in vollständiger Form ... mit Angabe ihres ... Geburtsdatums ... bekannt zu machen."
Däubler: "Die ausgehängten Vorschlagslisten müssen darüber hinaus alle Wahlbewerber mit Angabe ihres ... Geburtsdatums ... enthalten."
Richardi: "Sie müssen die Ordnungsnummer sowie das Kennwort (s. § 7 Rn. 2 f.) und alle Bewerber enthalten."
Ok, Richardi drückt sich etwas zurückhaltend aus, Fitting und Däubler sagen aber ganz klar, dass es so sein muss. Jetzt zeige mir bitte Deine drei berühmten Juristen die sich auf "soll" verständigt haben.
Erstellt am 06.03.2014 um 17:03 Uhr von nicoline
*sondern dort steht "Wählerliste"!*
ja, da hast Du natürlich vollkommen recht. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass Du nicht verstehst, was ich damit ausdrücken wollte, aber...... gut!
*Hier im Beitrag geht es aber um die Vorschlagsliste.*
Auch das ist mir bekannt, wie Du eigentlich meinem letzten Satz hättest entnehmen können, aber musst Du ja nicht.
Erstellt am 06.03.2014 um 17:25 Uhr von esreichtbald
1000 Dank Euch allen für die Hilfe!