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Wählerliste mit Geburtsdatum - Datenschutz?

K
karins
Nov 2016 bearbeitet

Meine Frage ist: Der Aushang der Wälerliste muss folgende Daten enthalten: Familienname, Vorname und Geburtsdatum. Was ist wenn jemand dagegen Einspruch erhebt weil er nicht will, dass sein Geburtsdatum öffentlich ausgehängt wird. Muss ich die Liste ändern? Verletze ich durch den Aushang (mit Geb.datum) den Datenschutz? Diese Frage kam heute mal wieder zur Diskussion.

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Community-Antworten (4)

K
kenyo

24.02.2010 um 11:55 Uhr

Auszug aus der Wahlordnung: Ein Abdruck der Wählerliste und ein Abdruck dieser Verordnung sind vom Tage der Einleitung der Wahl (§ 3 Abs. 1) bis zum Abschluss der Stimmabgabe an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen. Der Abdruck der Wählerliste soll die Geburtsdaten der Wahlberechtigten nicht enthalten.

Gruß kenyo

K
karins

24.02.2010 um 12:00 Uhr

Hallo Kenyo,

aber unter §2 (1) Wählerliste ist doch nachzulesen, dass diese Daten enthalten sein müssen. Oder habe ich da was falsch verstanden?

R
ridgeback

24.02.2010 um 12:23 Uhr

karins, aber nicht im Aushang.

K
karins

24.02.2010 um 12:45 Uhr

Alles klar. Nun habe ich es kapiert. Vielen Dank

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