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Welchen Zeitpunkt muss man für die Betriebsgröße berücksichtigen

M
martinez
Nov 2016 bearbeitet

Hi,

uns vom WV stellt sich grad folgende Frage:

Welchen Zeitpunkt muss man für die Betriebsgröße berücksichtigen,

  1. Geschäftsjahr (Mai bis Ende April) 2.Jahr 2013 von Januar bis Ende Dezember

Wir vom WV haben das jahr 2013 genommen (aus unserer Sicht richtig), AG und sein Anwalt meinen aber es muss das Geschäftsjahr genommen werden?

Hier kommen verschiedene Ergebnisse raus...Geschäftsjahr würde den BR kleiner machen und das Jahr 2013 größer..

Liegt doch in unserem Ermessensspielraum was wir nehmen oder sehen wir das falsch?

Wie seht ihr das? Danke und Gruß

1.30907

Community-Antworten (7)

K
Kölner

06.03.2014 um 09:17 Uhr

Vor allem prognostisch!!!!!

M
martinez

06.03.2014 um 09:56 Uhr

@Kölner

Ähhhh was :) ??

K
Kölner

06.03.2014 um 09:58 Uhr

Man muss die Betriebsgröße nicht rückwärts betrachten, sondern zukunftsgerichtet. Das heißt: Wenn ihr wisst, dass ihr dauerhaft unter 200 AN sein werdet, dann hat das der WV beim Wahlausschreiben zu berücksichtigen.

M
martinez

06.03.2014 um 10:03 Uhr

@ Kölner Das ist bekannt ja.. aber man kann die Betriebsgröße ja nur durch die Vergangenheit festlegen. Und hier stellt sich die oben gestellte Frage. müssen wir das Geschäftsjahr oder einfach 2013 nehmen?

in der Zukunft ändert sich nichts... aber gerade Saison und Leiharbeiter kann man hier nicht ermitteln, da sie je nach Auftragslage bestellt werden... Ist aber jedes Jahr gleich so ungefähr...

K
Kölner

06.03.2014 um 10:44 Uhr

Also der Durchschnittswert der letzten 12 Monate. Da wäre jch als WV unerbittlich.

G
gironimo

06.03.2014 um 10:51 Uhr

Zumindest gibt es kein gesetzlich definiertes Limit. Es muss nicht ein Jahr oder das Geschäftsjahr sein. Es muss ein repräsentativer Rückblick möglich sein. Da bieten sich die letzten 12 Monate an.

Wenn Ihr die Meinung des AG und dessen Anwalt wohlwollend diskutiert habt, fällt Ihr einen Entschluss, wie ihr die Berechnung für Richtig anseht und fertig.

Der AG kann ja den Rechtsweg beschreiten.

M
martinez

06.03.2014 um 10:52 Uhr

@Kölner danke für die Antwort.. dann werden wir den Schnitt von 2013 nehmen und nicht vom Geschäftsjahr.. sehen wir genauso, wollten uns nur nochmal absichern. Gruß

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