Filialleiter will sich am Wahltag im Wahlraum aufhalten
Liebe Betriebsräte, seid einigen Tagen streiten wir uns als Wahlvorstand mit unserem Filialleiter darüber ob der am Tag der Betriebsratswahl, den ganzen Tag im Wahlraum anwesend sein darf. Dies würde unserer Meinung nach zu einer beeinflussung der Wahl ggf. Behinderung führen,mal abgesehen davon das dies eine ARBEITNEHMER und nicht ARBEITGEBER Wahl ist:-D !Er argumentiert damit das er sicher gehen das bei der Wahl auch alles Ordnungsgemäß läuft obwohl eine Wahlurne bei der Stadt bestellt ist und sämtliche Formulare eine manipulation ausschließen. Was würdet Ihr tun ausser in auf unser Hausrecht in diesem Raum aufmerksam machen und Ihn ggf. rausschmeissen. Habe im Gesetztestext und über Google leider keinen ähnlichen fall gefunden. Bitte um Antwort. Vielen dank im Voraus PS: Bitte keine Auszüge aus der WO was Behinderung der Wahl etc angeht :-D , die sind uns bekannt :-D
Community-Antworten (7)
05.03.2014 um 14:00 Uhr
Im Wahllokal, nein. Vor dem Wahllokal, ja.
LAG Niedersachsen: Beschluss vom 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
05.03.2014 um 14:30 Uhr
danke für die rasche antwort, aber leider kann ich dies nirgendwo im Urteil ableiten, dieses Urteil stützt für mich eher den AG die Wahl zu beobachten.
05.03.2014 um 14:32 Uhr
...ja, VOR dem Wahllokal.
05.03.2014 um 14:41 Uhr
sehr interessant das das LAG selbst dies nicht als beeinflussung ansieht :-D! ........
05.03.2014 um 15:54 Uhr
Der WV hat die Hoheit über das Wahlverfahren. Darum solltet Ihr alle Personen, die mit dem Wahlvorgang nichts zu tun haben, des Raumes verweisen. Jeder, der da permanent herum steht stört.
05.03.2014 um 15:55 Uhr
Absolut. Und nur das zählt. Danke gironimo.
05.03.2014 um 17:03 Uhr
Der Antwort von Gironimo ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, außer das ich mir die Telefonnummer seines Chefes raussuchen würde, und ihn anrufen wenn er nicht das Wahllokal verlassen will. Ich würde seinen Chef dann auch fragen ob er dies in seinem Auftrag tut, oder keine andere Arbeit hat.
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