Hallo

Ich habe so eben noch einmal auf das Wahl Ausschreiben unserer Firma geschaut und war verwundert.
Dort steht das zu einer Persönlichkeitswahl 5 Stütz Unterschriften benötigt werden, für die einreichuing einer Liste die 5% oder 1/20 Regelung eingehalten werden muss!!
Somit benötigt man 35 Unterschriften!!!!

Wo steht so etwas ?
In Paragraph 14 BetrVG steht nichts von den 5 Stimmen!!!
In der Wahlordnung auch nicht!!!
Hat einer eine Ahnung wo das her kommen soll??

Bitte um Antwort

Danke euch!