Erstellt am 28.02.2014 um 14:32 Uhr von Lexipedia
@Derda
Das Sammeln von Kandidaten kann man schon vorher machen.
Eine Einverständniserklärung muss auch nicht direkt auf dem "Kandidatenbogen" erfoglen. Sie muss nur bei der Abgabe beigefügt sein!
Nur darf er keine Stützunterschrift leisten! Wo ist das Problem????
Erstellt am 28.02.2014 um 14:53 Uhr von Rattle
Hallo,
der WV kann schon mal keine listen rausgeben, der soll nämlich die wahl nur durchführen und ansonsten sich neutral verhalten.
der listen führer kann ja die liste eröffnen und sie dann an den nächsten kandidaten weiter senden.
ansonsten isses eben pech.
MFG
Erstellt am 28.02.2014 um 15:35 Uhr von Derda
OK, verstanden.
Der Wahlvorstand gibt diese Bögen / Kandidatenliste nicht aus. Die können wir quasi selber basteln oder irgendwo downloaden.
Den Kandidatenbogen können wir selbst erstellen (muss formal jedoch korrekt sein) und wir können schon jetzt damit anfangen die Liste auszufüllen, da auch noch andere Kandidaten in den Urlaub gehen. Zum Abgabetermin den der Wahlvorstand festlegt, hätten wir dann alles vollständig (und korrekt) zusammen.
Prima, Danke an ALLE! Klasse!
Erstellt am 28.02.2014 um 15:49 Uhr von gironimo
Du findest hier auf dieser Seite unter dem Reiter "Betriebsratswahl" auch ein Mustere für eine Kandidatenliste zum downloaden. Die kann man kaum falsch ausfüllen (Tabelle mit den Kandidaten und die mit en Unterstützern des Wahlvorschlages sollten auf ein Blatt kopiert werden; also z.B. Vorder- und Rückseite).