Hallo zusammen,
unser Unternehmen hat heute die BR-Wahl 2014 angestoßen und die Personen benannt.
Frage:
Wenn der Wahlvorstand die Listen herausgibt und der geplante Listenführer im Urlaub ist, wie kann man dann im Vorfeld / vorher diese Situation "heilen" (sich formell so vorbereiten, dass trotz Urlaub des geplanten Listenführer die Wahlvorschlagsliste Gültigkeit behält) - und im Vorfeld administrativ korrekt etwas vorbereiten?
Kann eine Willenserklärung oder Vollmacht abgegeben werden - oder dem zweiten Namen nach dem Listenführer eine Einverständniserklärung in schriftlicher Form mit Unterschrift oder ähnliches überlassen werden?
Danke für Eure Antwort.