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Listenwahl oder Personenwahl

S
Skyline
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ,

gibt es eine Möglichkeit mit 150 MA eine Personenwahl durchzuführen?

Geht es wen es nur 1 Liste gibt?

Danke

2.540020

Community-Antworten (20)

G
gironimo

27.02.2014 um 15:45 Uhr

Diese Frage wird allein durch das Verhalten der Kandidaten beeinflusst. Der WV kann darauf keinen Einfluss nehmen und hat es auch nicht zu wollen (er ist ja neutral).

Finden sich alle Kandidaten auf einem Wahlvorschlag zusammen, hat der WV automatisch einen Personenwahl durchzuführen. Reichen die Kandidaten zwei oder mehr Wahlvorschläge ein, ist automatisch Listenwahl durchzuführen.

S
Skyline

27.02.2014 um 16:32 Uhr

Hallo gironimo ,

danke erst einmal für deine vielen Antworten die du mir schon gegeben hast.

Bei uns hingen 2 Listen aus , eine im Büro und eine in der Werkstatt. Nun hatte ich ja Einspruch erhoben wegen den Leihmonteuren. Diese waren nicht mit auf der Wählerliste. Diese wurden jetzt eingepflegt und stehen auf der Liste die wählen dürfen. Zugleich gibt es jetzt auf einmal nur noch eine Wählerliste der Kandidaten??

Der WV hat am Anfang 2 Listen aufgehängt , diese haben sie jetzt zusammen geführt , so das nur noch 1 Liste vorhanden ist.

Ich glaube bei uns läuft alles nicht in Ordnung ab.

Sorry für die vielen Fragen , aber ich habe halt Interesse daran das alles in geordneten Bahnen läuft

G
Globus

27.02.2014 um 16:59 Uhr

Der WV hängt Listen aus? Ist das seine Aufgabe? Hmmm... und wieso aushängen?

Hat der WV eine Schulungsmaßnahme absolviert?

R
Rattle

27.02.2014 um 17:14 Uhr

Hallo,

derjenige der eine liste eröffnen möchte ist der listenführer (oder ein anderer auf der liste benannter) sammelt kandidaten danach die stützer und gibt die liste nicht aus der hand bis zum abgabetermin,

was ist daran so schwer?

MFG

S
Skyline

27.02.2014 um 19:03 Uhr

Rattle , ich glaube alles

Also wie gesagt ,

ich war dann der Listenführer für Liste 1 .

Die zweite Liste führte ein anderer an.

Beide hatten bis 4 Mitstreiter auf der Liste.

Bis dann hätte also eine Listenwahl durchgeführt werden müssen.

Also es existierten Listen.

Nun geschah das von mir erklärte mit den Leihmonteuren.

Diese sind jetzt auf der Wählerliste.( Das war der erste Bock WV )

Der zweite folgte zugleich mit den 2 Wählerlisten. WV hat nie eine Schulung mitgemacht , selbst der BR macht keine Schulung.

Nun aber mal Butter bei de Fische. Ist die Wahl eigentlich noch zu Retten. Der WV hat nun eine Liste herausgeben wo die zwei Listen zusammengefügt wurden.

Oh mein Gott wie soll ich es erklären nun stehen 10 Leute auf einer Liste.

Ich denke die Wahl kann bei diesen ganzen Fehlern gar nicht mehr durchgeführt werden.

MfG

G
Globus

27.02.2014 um 19:09 Uhr

hmmm, also Butter bei die Fische - der WV müßte die Liste für ungültig erklären... dann das gesetzliche Prozedre...

oder du läßt sie durchführen, findest noch zwei und ihr fechtet die Wahl an...

R
Rattle

27.02.2014 um 19:12 Uhr

Hallo,

wo kein kläger, kein richter.........

wir können das alles von aussen nicht beurteilen, suche zeugen. insgesamt drei arbeitnehmer können die wahl anfechten.

MFG

S
Skyline

27.02.2014 um 19:14 Uhr

globus

gesetzliche Prozedre...??

wie würde das aussehen?

G
Globus

27.02.2014 um 19:23 Uhr

na was ich meinte, die nachfrist... wird es aber bei euch nicht geben, wegen des wv. also bleibt dir wohl nur die anfechtung...

H
Hoppel

27.02.2014 um 19:47 Uhr

@ Globus

Was soll denn der Stuss ?

" - der WV müßte die Liste für ungültig erklären..."

Super Idee, wo doch der WV zwei Wahlvorschläge einfach zusammengeführt und ganz offensichtlich bereits veröffentlicht hat ...

"...oder du läßt sie durchführen ..." ?

Auf welchem Planeten lebst Du? Seit wann hat ein AN/ein BRM die Entscheidungsmacht darüber, ob eine Wahl durchgeführt wird???

@ Skyline

Was hieltest Du davon, als super engagierter AN oder als noch mehr engagiertes BRM einfach mal eine der zahlreichen Leitfäden zu einer BR-Wahl zu lesen?

Dann würde Dir vielleicht die ein oder andere Erleuchtung kommen!

Und ganz nebenbei angemerkt ... es gibt bislang keinen einzigen Grund, die Wahl stoppen zu lassen.

Aber es gibt diverse Gründe, nach Verkündigung des endgültigen Wahlergebnisses eine Wahlanfechtung zu betreiben ...

G
Globus

27.02.2014 um 19:57 Uhr

nun mal langsam bitte - nicht einfach nur zitieren und aus dem zusammenhang reißen bitte...

bitte zitiere dann auch meinen zweiten Post - Kravall Brüder haben wir hier genug, also mach nciht auf Polemik bitte...

"Aber es gibt diverse Gründe, nach Verkündigung des endgültigen Wahlergebnisses eine Wahlanfechtung zu betreiben ..." wie schön, dass du mich anscheinend doch gelesen hast ;-)

Also immer locker bleiben... lesen, nachdenken und dan posten ;-)

S
Skyline

27.02.2014 um 20:21 Uhr

@Hoppel.

Wir beide hatten doch schon das Vergnügen. Geh nicht immer von dir aus , andere denken anders als du.

Ich bin in der Anfangsphase und mir verzeiht man den einen oder anderen Fehler. Auch bin ich kein BRM ? Wie kommst du darauf? Ich glaube eher bei dir leuchtet es nicht mehr so richtig. Du hast bis dato nix aber auch gar nix dazu beigetragen mir zu erklären was Sache ist.

Warum gibt es diverse Gründe erst nach der Wahl eine Anfechtung zu einzuleiten , warum nicht jetzt?

Du redest in Rätseln und ich denke du bist nur ein Klugschwätzer und nix anderes.

G
Globus

27.02.2014 um 20:29 Uhr

hmmm vorsicht mit deinen äußerungen, weil ansonsten könnten geneigte antworter nicht mehr antworten wollen...

Man kan halt eine wahl nciht anfechten, die noch nciht vollzogen wurde... das ist halt so - also erst wählen lassen - dann gerichtlich anfechten - dazu benötigst du insgesammt 3 Leute... es ist wie es ist, auch dafür gibt es ein gesetzliches Prozedre...

S
Skyline

27.02.2014 um 20:38 Uhr

Danke Globus.

Wer austeilen kann solle auch einstecken können.

Nix für ungut aber ich könnte auch auf gewisse Menschen verzichten

G
Globus

27.02.2014 um 20:51 Uhr

hmmm, auf mich auch - weil es gibt viele die hier antworten - und irgendwann bekomst du die antwort die du möchtest...

Ich für meine person möchte ein recht sauberes forum - es obligt nicht meiner Möglichkeiten, aber dennnoch mag ich gerne user darauf hinweisen, wenn sie sich im ton vergreifen... und das ist halt bei dir passiert...

bitte denke auch du an deine gute Kinderstube....

ach eigentlich sollte das jeder machen, auch im hinblick darauf, dass der ein oder die eine oder andere im rl echt angespannt sein könnte...

Also aufruf an alle: "immer locker aus der Hüfte", dann klappt es auch mit dem Ratschlag ;-)

F
Farce

27.02.2014 um 23:53 Uhr

Eine BR-Wahl kann angefochten werden, wenn bei ihrer Durchführung Mängel auftreten. Solange aber keine besonders gravierenden Anfechtungsgründe vorliegen, führt eine Anfechtung nicht zu einer vollständigen Nichtigkeit der Wahl. Vielmehr ist Folge einer erfolgreichen Anfechtung, dass der BR erst vom Zeitpunkt der rechtskräftigen Feststellung an keine Befugnisse mehr hat. Bereits vor der Anfechtung getroffenen Beschlüsse des BR bleiben dagegen wirksam - die Anfechtung hat grundsätzlich nur zukünftige, keine rückwärtige Wirkung.

Nur im Falle eines oder zahlreicher besonders schwerwiegender Verstöße gegen die Wahlvorschriften, die hier anscheinend vorliegen, kann eine BR-Wahl ausnahmsweise auch von vornherein nichtig sein. Eine gerichtliche Feststellung der Nichtigkeit hat rückwärtige Wirkung. Die Wahl gilt damit als nicht stattgefunden. Der dann gewählte BR wird dann von vornherein so behandelt, als wäre er niemals im Amt gewesen. Seine Beschlüsse wären also im Nachhinein unwirksam.

Nach einer erfolgreichen Anfechtung ist die Wahl erneut einzuleiten und anschließend zu wiederholen. Lediglich der WV darf in diesem Fall nicht vom BR eingesetzt werden, sondern ist auf einer BV zu wählen oder wird vom Arbeitsgericht bestimmt.

Voraussetzung ist aber: Dass so gravierende und offensichtliche Verstöße gegen die Grundsätze des Wahlrechtes vorliegen, dass nicht einmal der Anschein einer ordnungsgemäßen Wahl anzunehmen ist. Eine Anfechtung, die zur vollständigen Nichtigkeit der Wahl führt, wird daher eher die Ausnahme darstellen.

Nach § 19 BetrVG liegt hier zwar ein Grund zur Wahlanfechtung vor, der hier auch zur Nichtigkeit führen könnte, aber vom WV immer noch geheilt werden kann. Wenn er hier noch die Kurve bekommt und sich auf die richtige Straßenseite begibt, besteht auch kein Grund zur Anfechtung mehr. Kommt er einer hierauf gerichteten Aufforderung nicht umgehend nach, besteht die nachstehende Möglichkeit, hiergegen vorzugehen.


Zitat Hoppel an Globus: „Auf welchem Planeten lebst Du? Seit wann hat ein AN/ein BRM die Entscheidungsmacht darüber, ob eine Wahl durchgeführt wird???“

Bei der Entscheidung, ob eine Wahl durchgeführt wird, natürlich nicht. Aber bei der Entscheidung, ob eine weitergeführt wird, unter gewissen Voraussetzungen schon.

LAG Nürnberg, 30.03.2006 - 6 TaBV 19/06 Rn 20 FF

Auszug aus dem Leitsatz: Zumindest dann, wenn die Wahl des Betriebsrats noch rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit des bisherigen Betriebsrats durchgeführt werden kann, ist ein Abbruch der Wahl im Wege einstweiliger Verfügung auch dann möglich, wenn die Wahl im Falle ihrer Durchführung nicht nichtig, sondern nur anfechtbar wäre.

Wie Globus schon sagt: "immer Locker bleiben". Das hilft auch zu vermeiden, nicht gleich mit Dreck zu werfen, wenn man nicht sicher sein kann, dass es einen nicht selber trifft.

S
Skyline

28.02.2014 um 08:20 Uhr

Ich will hier keinen mit Dreck beschmeißen.

Was mich so ein wenig stört ist halt , das ich darauf Hinweise und nichts passiert.

  1. waren es die Leihmonteure die nicht auf den Listen standen.
  2. Nun eine Zusammenfügen der Liste 1 und Liste 2.

Denke schon das es ein gravierender Fehler ist eine Listenwahl durchzuführen oder eine Personenwahl im nachhinein.

F
Farce

01.03.2014 um 00:29 Uhr

Natürlich ist das alles nicht korrekt. Wahrscheinlich würde auch eine Nichtigkeit der Wahl vorliegen. Das allerdings müsste dann von einem Gericht erklärt werden.

Ob man dieses jetzt aber gleich anleiern sollte, ist dann eine ganz andere Frage. Wie und ob jemand mit den Umständen leben kann, können wir hier auch nicht entscheiden. Dieses muss schon jeder für sich selbst.

Wenn man sich aber dazu entschlossen hat, hiermit nicht Leben zu wollen und die Wahl anfechten möchte, sollte man diese besser erst ablaufen lassen und dann im Nachhinein tätig werden. Die Erfolgschancen sind dann doch bedeutend höher. Wenn aber eine BR-lose Zeit entstehen kann und man diese vermeiden möchte, hat man kaum Wahlmöglichkeiten und muss sich dann auch mit dem Extremen befassen.

Vielleicht erledigt sich ja auch alles von selbst und das Wahlergebnis entspricht doch den eigenen Vorstellungen. Von daher ist ein Abwarten, nicht unbedingt der schlechteste Rat.

Und das mit dem Dreck werfen, vergiss einfach wieder. Dies galt nicht dir direkt, sondern gilt allgemein für jedermann.

Leider ist es nicht gerade selten, dass etwas aktiv wird ohne vorher das MBR des Kopfes beachtet zu haben. Bei meinem Job erlebe ich dieses tagtäglich. Leider darf man sich auch hier nur sein Teil Denken und muss das offensichtliche für sich behalten. Ähnlich sollte man auch hier verfahren und zumindest versuchen, stets sachlich zu bleiben.

S
Skyline

02.03.2014 um 20:46 Uhr

Hallo Farce,

so wie es ausschaut wurden 2 Listen zu einer zusammengeführt ( weil der WV halt keine Schulung hat ). Die erste Liste die ich anführte und die zweite die ein anderer anführte. So hätten eigentlich Listenwahlen stattfinden müssen. Ich wies den WV daraufhin , nun begann der WV zu lesen und enddeckte das es eine Listenwahl seien müsste . Als dann legten sie die beiden Listen zusammen.

Ich werde die Wahlen abwarten und dann etwas unternehmen. Auch steht die Gewerkschaft hinter mir.

Es wäre alles überflüssig wen den mal eine Schulung gemacht würde.

Alles wird durch den AG gelenkt , haben Angst zur Schulung zu gehen weil es ja Geld kostet. Der AG fragte diverse Leute , die er gerne im BR haben würde , ob sie den Lust hätten.

Das ganze geht schon seit 20 Jahren so , als ob da belogen und betrogen wird. Verdacht das die Wahlen manipuliert werden hatte ich bis dato nicht.

Aber der Verdacht erhärtet sich langsam.

K
Kölner

02.03.2014 um 21:01 Uhr

Na. Da kann man sehen, wie es in manchen betrieben zugeht. Die Wahl wird so oder so angefochten.

Dem WV würde ich mal mit § 119 BetrVG drohen. Die sind nahe dran...

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