Hallo zusammen,

muß ich eigentlich das Minderheitengeschlecht auch bei fast gleicher Anzahl m/w wahlberechtigter ausrechnen und angeben? Bei unserem Verhältnis kommt bei 9 Betriebsratsmitgliedern ein Verhältnis von 4 Männern und 5 Frauen heraus. Die zweite Frage wäre dann, was passiert, wenn sich nicht genug Personen eines Geschlachts zur Wahl stellen?

Danke und Grüße