Erstellt am 25.02.2014 um 17:21 Uhr von Kölner
Sie sind wählbar und können wählen.
Äquivalente Anwendung BAG v. 16.01.2008 - 7 ABR 66/06...
Erstellt am 25.02.2014 um 17:30 Uhr von gironimo
Ergänzend zu Kölner:
§ 5 BetrVG ( ....) Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte), Soldaten (Soldatinnen und Soldaten) sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind.
§ 7 BetrVG: Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (...)
§ 8 BetrVG: Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören (...)