Da in unserem Fuhrpark keine Fahrzeug mehr verfügbar war mußte einer unserer Servicetechniker mit einem Leihwagen zum Kunden fahren und lies das Fahrzeug von der Leihwagenfirma tanken. Diese berechnete pro Liter 3,60€. Der Arbeitgeber hat jetzt dem Techniker die Spesenabrechnung mit der Begründung er habe der Firma einen erheblichen Schaden zugefügt um die Differenz zum normalen Benzinpreis gekürzt.
Darf der Arbeitgeber das tun? Wann spricht man von einem erheblichen Schaden?