Erstellt am 24.02.2014 um 20:35 Uhr von Tommyh
Dann müsst ihr es halt ohne Ersatzmitglieder machen!
Erstellt am 24.02.2014 um 20:52 Uhr von Hoppel
@ hugohabicht
Zunächst einmal kann es nicht sein, dass sich der BR aus 4 Frauen und einem Mann zusammen setzen "muss"!
Im Wahlausschreiben anzugeben ist die zu wählende BR-Größe (bei Euch = 5 BRM) und der Sitzanspruch des Geschlechts der Minderheit (bei Euch sind dass vermutlich die Männer). Bedeutet, dass im BR auch 5 Männer vertreten sein könnten ...
Die eigentliche Frage kann mit den Angaben nur so beantwortet werden:
1. Wird bei Euch im vereinfachten Wahlverfahren gewählt, darf sowieso keine Nachfrist gesetzt werden.
2. Darf eine Nachfrist im normalen Wahlverfahren ausschließlich dann gesetzt werden, wenn kein einziger gültiger Wahlvorschlag mind. soviel KandidatInnen enthält, wie BRM zu wählen sind.
3. Wenn sich bei Euch fünf KandidatInnen zur Wahl stellen, ist das zwar wenig, aber die Wahl MUSS selbstverständlich stattfinden. Zunächst einmal gewählt sind nur die KandidatInnen, die mind. eine gültige Stimme erhalten haben. Das wird man ohne Stimmabgabe wohl kaum feststellen können.
4. Hat jeder Wahlbewerber das Recht, innerhalb der Erkärungsfrist von seinem Recht Gebrauch machen zu können, die Wahl nicht anzunehmen.
5. Würde der Verzicht auf die persönliche/schriftliche Stimmabgabe zur Feststellung einer nichtigen BR-Wahl führen (können).