Erstellt am 22.02.2014 um 16:31 Uhr von gironimo
Eigentlich sollten die Wahlvorschläge bei der Betriebsadresse des Wahlvorstands eingehen. Aber wenn schon ein WV-Mitglied einen Wahlvorschlag entgegen nimmt, hat er unverzüglich den WV-Vorsitz zu informieren, damit dieser zur Sitzung einladen kann. Es geht nur gemeinsam.
Erstellt am 22.02.2014 um 16:33 Uhr von Hartmut
Hallo Schmidt, die Vorschlagslisten werden natürlich gesammelt verwahrt, in den zentralen Wahlunterlagen des WV. Der WV beurteilt Wahlvorschläge auch nicht einzeln, sondern als Gremium. Wo du einen Wahlvorschlag abgeben kannst, steht im Wahlausschreiben. Welches WV-Mitglied das letztendlich ist, das die Liste in Empfang nimmt, wirst du dann sehen, wenn du dort auftauchst.
Erstellt am 22.02.2014 um 18:37 Uhr von pemahu
Das Gremium prüft, im Notfall reicht meiner Meinung nach aber - bei übereinstimmender Meinung - die Anwesenheit vom Wahlvorstand und einem weiteren Mitglied zum gültigen Beschluss in einer Sitzung zur zeitnahen Prüfung.
Erstellt am 22.02.2014 um 21:49 Uhr von Hartmut
pemahu, da hast du recht, das wäre plausibel - aber welches Gesetz ist schon plausibel?
Nein, beim WV ist es wie beim BR: Die Sitzungen werden vom WVV einberufen, mit Tagesordnung und Protokoll, und es werden notwendigenfalls Ersatzmitglieder bestellt usw. (§1 WO).
Erstellt am 23.02.2014 um 13:47 Uhr von pemahu
Harmut, eben:
Beispiel: ein WV-Mitglied krank, Ersatzmitglied in Urlaub, Dringlichkeit gegeben -> Sitzung zu zweit. Und "Sitzung zu zweit" gilt meiner Meinung nach sogar bereits, wenn ein WV-Mitglied arbeitsstressbedingt nicht erscheint (dann darf der WVV doch analog zur BR-Sitzung nicht mal das Ersatzmitglied laden).
Praktisch kann das Gesetz also "plausibel" angewendet" werden!