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Frage zur Vorschlagliste(3)

S
schmidt
Nov 2016 bearbeitet

Müssen Vorschlaglisten die bei unterschiedlichen Wahlvorständen abgeben worden sind, "zentral" gesammelt werden? oder kann jeder seine gesammelten erst mal behalten und informiert die anderen nur. Wie wird das in der Praxis gehandhabt.

Schließlich sollten die Listen ja auch zeitnah (2 Werktage) überprüft werden. Kann das auch einer alleine machen oder müssen das alle 3 gemeinsam prüfen?

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

22.02.2014 um 17:31 Uhr

Eigentlich sollten die Wahlvorschläge bei der Betriebsadresse des Wahlvorstands eingehen. Aber wenn schon ein WV-Mitglied einen Wahlvorschlag entgegen nimmt, hat er unverzüglich den WV-Vorsitz zu informieren, damit dieser zur Sitzung einladen kann. Es geht nur gemeinsam.

H
Hartmut

22.02.2014 um 17:33 Uhr

Hallo Schmidt, die Vorschlagslisten werden natürlich gesammelt verwahrt, in den zentralen Wahlunterlagen des WV. Der WV beurteilt Wahlvorschläge auch nicht einzeln, sondern als Gremium. Wo du einen Wahlvorschlag abgeben kannst, steht im Wahlausschreiben. Welches WV-Mitglied das letztendlich ist, das die Liste in Empfang nimmt, wirst du dann sehen, wenn du dort auftauchst.

P
pemahu

22.02.2014 um 19:37 Uhr

Das Gremium prüft, im Notfall reicht meiner Meinung nach aber - bei übereinstimmender Meinung - die Anwesenheit vom Wahlvorstand und einem weiteren Mitglied zum gültigen Beschluss in einer Sitzung zur zeitnahen Prüfung.

H
Hartmut

22.02.2014 um 22:49 Uhr

pemahu, da hast du recht, das wäre plausibel - aber welches Gesetz ist schon plausibel?

Nein, beim WV ist es wie beim BR: Die Sitzungen werden vom WVV einberufen, mit Tagesordnung und Protokoll, und es werden notwendigenfalls Ersatzmitglieder bestellt usw. (§1 WO).

P
pemahu

23.02.2014 um 14:47 Uhr

Harmut, eben:

Beispiel: ein WV-Mitglied krank, Ersatzmitglied in Urlaub, Dringlichkeit gegeben -> Sitzung zu zweit. Und "Sitzung zu zweit" gilt meiner Meinung nach sogar bereits, wenn ein WV-Mitglied arbeitsstressbedingt nicht erscheint (dann darf der WVV doch analog zur BR-Sitzung nicht mal das Ersatzmitglied laden).

Praktisch kann das Gesetz also "plausibel" angewendet" werden!

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