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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahl 2014

R
ringrichter
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in unserer Firma wurde bisher immer eine Personenwahl durchgeführt. In meiner Abwesen- heit wurde eine Namensliste erstellt (zufällig oder geplant) als ich wieder in der Firma war konnte ich mich nur noch als 6 Person in die Liste eintragen. Es wurde keine Person beauf- tragt eine Reihenfolge festzulegen. Die liste hat die benötigten Unterstützerunterschriften, nun gibt es Gerüchte das eine zweite Liste erstellt wird. Da ich keinen Einfluss auf die Reihenfolge nehmen konnte befinde ich mich nun auf einem sehr ungünstigen Platz. Frage da keine Person beauftragt war eine Reihenfolge zu erstellen und ich wegen meiner Ab- wesenheit gar keine Chance hatte mich rechtzeitig einzutragen, ist die Reihenfolge noch zu ändern. Besteht die Chance mich nun auf die zweite Liste setzen zu lassen. Ich habe das Gefühl das man nun bewusst eine 2 Liste ins Rennen schicken will.

1.12102

Community-Antworten (2)

K
Kölner

21.02.2014 um 17:39 Uhr

Ja, mache das doch!

Ich halte sehr viel davon, die Schuld für einen ungünstigen Listenplatz STETS bei sich selbst zu suchen.

G
gironimo

21.02.2014 um 17:54 Uhr

Wenn doch Personenwahl ist, wo ist das Problem? Mache Werbung für Dich und Deine Ziele und die Wähler werden Dich dann chon auf dem Zettel finden.

Wenn natürlich jemand, der noch gar nicht auf der Liste steht auf die Idee kommt, eine eigene Liste aufzumachen ...... solltest Du vielleicht dabei sein.

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