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Wahlunterlagen/Briefwahl

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Erlemaga
Nov 2016 bearbeitet

Hallo in die Runde! Bei uns steht in den nächsten Tagen die Wahl vor der Tür. Aufgrund der Struktur des Unternehmens ist es eine Briefwahl und am Wahltag dann noch die Verwaltungsangestellten. Jetzt ist es so, dass es in der Verwaltung einen Haustechniker gibt ,als Mädchen für alles ,unter anderem holt er und bringt er die Briefe zur Post. Und so soll es wohl auch bei der Wahl laufen. Er soll die Wahlunterlagen von der Post holen. Da er aber über eine Tochterfirma angestellt ist und nicht wahlberechtigt ist, bin ich der Meinung er darf dieses nicht!!! Wie seht ihr das? Und nur "weil das schon immer so war" kann man das doch nicht durchgehenlassen?

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Community-Antworten (4)

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zdophers

19.02.2014 um 12:52 Uhr

So ähnlich war das bei uns auch. Mitarbeiter sogar mehrerer Fremdfirmen haben uns die Briefwahl-Briefe gebracht. Ich glaube, die Firmen hießen "Deutsche Post" und "Pin AG".

Nach längeren Sitzungen haben wir dann allerdings festgestellt, dass es dem Wahlvorstand nicht wirklich zu zumuten ist, zu jedem Briefwähler nach Hause zu fahren und die Briefe persönlich abzuholen.

Deswegen haben wir dann mal ein Auge zugedrückt.

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Erlemaga

19.02.2014 um 13:10 Uhr

Das die Briefe mit der Post kommen ist ja klar und von Haus zu Haus geht tatsächlich nicht, denn wir sind bundesweit verteilt. Darf also der Wahlvorstand jemand als Wahlhelfer abberufen, auch wenn er nicht wahlberechtigt ist und nicht zur Firma gehört? ??

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rolfo

19.02.2014 um 13:37 Uhr

Wollt ihr jetzt den Postholer zum Wahlhelfer ernennen? Das wird wohl nicht gehen. Vereinbart doch einfach mit dem zuständigen Postamt dass die an den Wahlvorstand adressierten Briefe nicht ins Postfach der Firma kommen, sondern vom Postboten direkt an die Firma (Wahlvorstand) geliefert werden

G
gironimo

19.02.2014 um 14:06 Uhr

Seitdem Postboten keine Beamten mehr sind, ist doch zwischen Ihnen und einem anderen Postdienst kein Unterschied mehr. Irgendwie gelangen die Briefe in den Betrieb und der Wahlvorstand nimmt sie hier entgegen. Oder erhält er von Euch auch Weisungen?

Da er aber über eine Tochterfirma angestellt ist< .... aber bei Euch arbeitet - warum ist er dann nicht wahlberechtigt?

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