Erstellt am 19.02.2014 um 11:52 Uhr von zdophers
So ähnlich war das bei uns auch. Mitarbeiter sogar mehrerer Fremdfirmen haben uns die Briefwahl-Briefe gebracht. Ich glaube, die Firmen hießen "Deutsche Post" und "Pin AG".
Nach längeren Sitzungen haben wir dann allerdings festgestellt, dass es dem Wahlvorstand nicht wirklich zu zumuten ist, zu jedem Briefwähler nach Hause zu fahren und die Briefe persönlich abzuholen.
Deswegen haben wir dann mal ein Auge zugedrückt.
Erstellt am 19.02.2014 um 12:10 Uhr von Erlemaga
Das die Briefe mit der Post kommen ist ja klar und
von Haus zu Haus geht tatsächlich nicht, denn wir sind bundesweit verteilt.
Darf also der Wahlvorstand jemand als Wahlhelfer abberufen, auch wenn er nicht wahlberechtigt ist und nicht zur Firma gehört? ??
Erstellt am 19.02.2014 um 12:37 Uhr von rolfo
Wollt ihr jetzt den Postholer zum Wahlhelfer ernennen? Das wird wohl nicht gehen.
Vereinbart doch einfach mit dem zuständigen Postamt dass die an den Wahlvorstand adressierten Briefe nicht ins Postfach der Firma kommen, sondern vom Postboten direkt an die Firma (Wahlvorstand) geliefert werden
Erstellt am 19.02.2014 um 13:06 Uhr von gironimo
Seitdem Postboten keine Beamten mehr sind, ist doch zwischen Ihnen und einem anderen Postdienst kein Unterschied mehr. Irgendwie gelangen die Briefe in den Betrieb und der Wahlvorstand nimmt sie hier entgegen. Oder erhält er von Euch auch Weisungen?
>Da er aber über eine Tochterfirma angestellt ist< .... aber bei Euch arbeitet - warum ist er dann nicht wahlberechtigt?