Erstellt am 09.05.2006 um 08:36 Uhr von Fayence
Ilse,
die Antwort gibt Dir der § 24 der Wahlordnung. Auch die Beachtung der anschliessenden §§ ist für einen Wahlvorstand mehr als empfehlenswert...
Gruß
Fayence
P.S. Ist von 3 Mitgliedern des WV niemand geschult? Oder machst Du den WV etwa alleine?
Erstellt am 09.05.2006 um 08:51 Uhr von GD
Wir hatten vor kurzem unsere BR Wahl, mit einem sehr hohen Anteil von Briefwahl. Es ist sehr wichtig den Kollegen/innen auch das Prozedere genau zu erklären. D.h das der Stimmzettel auch im Stimmzettelumschlag ist, nicht im Freiumschlag und das der Stimmzettelumschlag nicht irgendwie gekennzeichnet wird (Initialien oder Unterschrift). Das ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, macht die ganze Sache aber bedeutend einfacher!
GD
Erstellt am 09.05.2006 um 13:34 Uhr von Telekomiker
Das A und O ist rechtzeitig (ist bei uns fast schief gegangen)! Und dann Alles sehr gut erklären (Ablaufdiagramm)! Dabei sein muß das Wahlanschreiben, die Wahlvorschläge, der Stimmzettel (farbig), die Einverständniserklärung, der freigemachte Rückumschlag und der Wahlumschlag (farbig).