Wahlunterlagen zur Briefwahl - was ist zu beachten?
Wir haben in Kürze unsere Betriebsratswahlen, als Personenwahl. Sehr viele Mitarbeiter werden per Briefwahl wählen, da sie im Außendienst tätig sind. Die Unterlagen zur Briefwahl müssen wir in Kürze versenden. Was muss ich unbedingt beachten bzw. was muss ich zur Briefwahl an unsere Mitarbeiter senden. Bitte antwortet bald..die Zeit drängt. Vielen Dank Ilse
Community-Antworten (3)
09.05.2006 um 10:36 Uhr
Ilse, die Antwort gibt Dir der § 24 der Wahlordnung. Auch die Beachtung der anschliessenden §§ ist für einen Wahlvorstand mehr als empfehlenswert...
Gruß Fayence
P.S. Ist von 3 Mitgliedern des WV niemand geschult? Oder machst Du den WV etwa alleine?
09.05.2006 um 10:51 Uhr
Wir hatten vor kurzem unsere BR Wahl, mit einem sehr hohen Anteil von Briefwahl. Es ist sehr wichtig den Kollegen/innen auch das Prozedere genau zu erklären. D.h das der Stimmzettel auch im Stimmzettelumschlag ist, nicht im Freiumschlag und das der Stimmzettelumschlag nicht irgendwie gekennzeichnet wird (Initialien oder Unterschrift). Das ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, macht die ganze Sache aber bedeutend einfacher!
GD
09.05.2006 um 15:34 Uhr
Das A und O ist rechtzeitig (ist bei uns fast schief gegangen)! Und dann Alles sehr gut erklären (Ablaufdiagramm)! Dabei sein muß das Wahlanschreiben, die Wahlvorschläge, der Stimmzettel (farbig), die Einverständniserklärung, der freigemachte Rückumschlag und der Wahlumschlag (farbig).
Verwandte Themen
BR Wahl - Briefwahl beantragen - Frist zur Beantragung der Briefwahl
ÄlterHallo Wahlvorstände, wir haben bei unserer bald anstehenden BR Wahl eine Frist zur Beantragung der Briefwahl. Wer an der Wahl per Briefwahl teilnehmen möchte, muss bei uns spätestens 14 Tage vor dem
Betriebsratswahl 2018
ÄlterHallo zusammen, folgende Frage: Darf man bei der BR Wahl, trotz erhaltener Briefwahlunterlagen, vor Ort wählen, wenn man die zugeschickten Briefwahlunterlagen nicht dabei hat? Folgendes habe ich be
Unterschied Briefwahl und nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
ÄlterGuten Tag, meine Frage bezieht sich auf die Bezeichnungen "Briefwahl und nachträgliche schriftliche Stimmabgabe". Wir wählen im vereinfachten einstufigen Verfahren: ist es richtig, dass Wahlvorsc
HomeOffice und Empfang von Briefwahl-Unterlagen
ÄlterHallo, der Betrieb bzw. >90% AN sind der derzeitigen Rechtslage entsprechend im HO. Wir als Wahlvorstand haben uns jetzt mit allen möglichen Varianten beschäftigt, aber einmal findet man, dass eine a
briefwahl beantragen
ÄlterHallo zusammen, bei uns im Betrieb finden zur Zeit außerordentliche Betriebsratswahlen im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren statt. Wahlversammlung ist am 20.02., am 13.02 ist die Bekanntmachung