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Wahlliste zur kommenden BR Wahl

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DerBäcker
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag,

folgender Sachverhalt: Wir haben uns entschlossen eine eigene Wahlliste zur BR Wahl aufzustellen, schon dass stieß nicht auf Zustimmung des gegenwärtigen BR´s - da dieser lieber eine Persönlichkeitswahl abgehalten hätte.

Nun haben wir eine Liste mit 7 Kandiaten erstellt und uns im Anschluss die Unterstützerunterschriften besorgt.

Die Liste wurde per Unterschrift beim Wahlvorstand (zugleich BR Vors. und gegnerischer Listenführer) abgegeben. Bei der Abgabe wurde von Seiten des Wahlvorstandes erwähnt, das mit unsere Liste angeblich etwas nicht stimme und es eine Beschwerde eines Unterstützers dazu gibt. Genaue Namen wolle er nicht nennen aber er behalte sich vor die Liste zu prüfen und ggf den Listenführer der Urkundenfälschung anzuzeigen.

Des weiteren ist nun kurz danach plötzlich einer unserer Unterstützer auf die Liste desjenigen als Kanditat gewandert. Wie müssen wir dabei verfahren? (Genug Unterschriften sind vorhanden).

Die Gegnerische Liste wurde noch nicht abgegeben somit ist keine Einsicht möglich - Unterstützung in Sachen Listen etc. wurde durch den Wahlvorstand leider nicht gegeben.

Vielen Dank im vorraus.

2.82708

Community-Antworten (8)

R
rolfo

13.02.2014 um 15:23 Uhr

Hat ein Unterstützer auf einer weiteren Liste als Unterstützer unterschrieben muss der Wahlvorstand die Person auffordern zu erklären auf welcher Liste seine Stützunterschrift gelten soll, macht euch deswegen keinen Kopf wenn ihr sonst genügend Stützunterschriften habt. Und dem Wahlvorstand mal ein bisschen auf die Füsse treten von wegen Urkundenfälschung, solche Behauptungen sind sehr gefährlich.

L
Lexipedia

13.02.2014 um 15:28 Uhr

genauso wie rolfo schreibt. Der Wahlvorstand muss unverzüglich (innerhalb von zwei Arbeitsragen) euch informieren, dass die Liste heilbare oder unheilbare Mängel hat. Macht er das nicht, dann ist die Wahl nichtig !

D
DerBäcker

13.02.2014 um 15:29 Uhr

Leider kennen wir uns mit der Thematik zu wenig aus. Wir haben eine normale Liste erstellt mit den Vorgaben Namen/Vorname/GebDat/Art der Besch. und Unterschrift. Hinten drauf haben wir nach Abschluss der Kanditatenfindung MA zur Unterstützung unterschreiben lassen.

Muss uns der Wahlvorstand informieren falls ein Unterstützer "herunter" springt? Und was ist wenn der jenige die nun bekannten Unterstützer "bearbeitet" und wir am Ende dann zu wenige haben?

P
Postman

13.02.2014 um 15:49 Uhr

Der Wahlvorstand oder der alte Betriebsrat bestimmt nicht ob Personen oder Listenwahl durchgeführt werden soll. Sobalb mehr als eine Liste vor Ablauf der im Wahlausschreiben gesetzten Frist bei dem Wahlvorstand eingetroffen sind, hat der Wahlvorstand Listenwahl durchzuführen(ob es ihm passt oder nicht) dies schreibt die Wahlordnung vor. Ich schlage Dir vor die Wahlordnung under www.juris.de per PDF runter zuladen. da kannst Du alles nachlesen. (§ 8 Ungültige Vorschlagslisten)

G
gironimo

13.02.2014 um 16:29 Uhr

Und wenn der WV einen Namen bei den Unterstützern streicht, braucht er Euch darüber nicht zu informieren, wenn ansonsten ja noch genügend Unterschriften da sind.

Ansonsten hat der WV die Wahl nach Vorschrift durchzuziehen - ob es ihn nun passt oder nicht.

Macht Werbung für Euch Liste und erklärt den Wählern, wer Ihr seit, warum ihr kandidiert und welche Ziele Ihr habt.

C
Claptrap

13.02.2014 um 17:19 Uhr

Also mir kommt das sehr suspekt vor. Der WV hält sich offen die Liste ggf. zu überprüfen? Der WV ist verpflichtet die Liste zu überprüfen und euch auch zu sagen was mit ihr ggf. nicht stimmt. Dafür ist der doch da. Hört sich eher so an als würde der WV Partei ergreifen und euch Stöcke zwischen die Beine werfen.

D
DerBäcker

13.02.2014 um 17:56 Uhr

Wie gesagt der WV ist ebenfalls ein Listenführer :(

H
huebi

14.02.2014 um 10:44 Uhr

Zunächst einmal: ein Mangel auf einer Liste führt keinesfalls zu einer Anzeige. Die Stützunterschrift des abgesprungenen Unterstützers wird nicht dadurch ungültig, dass er woanders als Kandidat auftaucht. Er muss schon auch auf der anderen Liste unterstützen. Dann fragt der Wahlvorstand (WV) bei dem Doppel-Unterstützer an, welche Liste denn nun unterstützt wird, und wenn der Doppel-Unterstützer nicht antwortet, bleibt er auf der ersten eingereichten Liste und wird von der anderen gestrichen. Der Wahlvorstand ist gesetzlich verpflichtet, jede eingehende Liste unverzüglich sorgfältig zu prüfen. Als unverzüglich bezeichnet man innerhalb von zwei Tagen. Findet der WV einen Fehler, hat er den Listenvertreter sofort unter Angabe von Gründen schriftlich über den Mangel zu informieren und darüber, ob der Mangel heilbar ist oder nicht. Ist der Mangel heilbar, könnt ihr innerhalb 3 Tagen nachbessern und die Liste zurückgeben, auch wenn das schon nach der ursprünglichen Einreichungsfrist wäre. Erklärt der WV den Mangel für nicht heilbar, hat er die Liste zurückzuweisen und ihr müsst eine neue Liste aufstellen und diese einreichen. Prüft der WV nicht schnell genug (2 Tage!), um z.B. die Einreichungsfrist auslaufen zu lassen, ist das möglicherweise Wahlbeeinflussung, und Wahlbeeinflussung ist strafbar. Jedenfalls wird die Wahl abgebrochen und nicht durchgeführt, wenn der WV eine eingegangene Liste nicht innerhalb der von ihm selbst gesetzten Einreichungsfrist prüft.
Ich würde auf jeden Fall Einsicht in den Wahlordner fordern, sobald die Liste des Wahlvorstandes eingereicht wurde und überprüfen, ob sie schon Stützunterschriften hatte, bevor der abgesprungene Unterstützer dort als Kandidat auftaucht. Dann nämlich wäre die Liste des WV ungültig - sobald eine Stützunterschrift auf der Liste ist, dürfen die Kandidaten nicht mehr geändert werden.

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