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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Von der Personenwahl zur Listenwahl

M
Mitbestimmer
Nov 2016 bearbeitet

In unserem mittelständischen Betrieb arbeiten ca. 220 Mitarbeiter und wir haben vor kurzem mittels Erlass des Wahl-Ausschreibens die Betriebsratswahl 2014 gestartet. In den vergangenen Jahrzehnten haben wir ausschließlich die Personenwahl gehabt. Aktuell befinden wir uns gerade in der Phase der Sammlung von Wahlvorschlägen. Es liegen uns, dem Wahlvorstand, einige einzelne Wahlvorschläge vor, wie auch mittlerweile 2 Listen. Meine Frage ist nun folgende: Muß der Wahlvorstand nun aktiv auf die Einzel-Kandidaten zugehen und Ihnen mitteilen, dass es eine Listenwahl geben wird - Oder wird aus den Einzel-Kandidaten automatisch jeweils eine einzelne Liste ? Im voraus vielen Dank für die Unterstützung.

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Community-Antworten (2)

L
Lexipedia

11.02.2014 um 10:03 Uhr

@Mitbestimmer Jeder Einzel-Kandidat ist jeweils eine Liste!!!! Da darfst du nichts zusammenführen.

Habt ihr das früher gemacht? Wenn ja, dann war die BR-Wahl nichtig!

G
gironimo

11.02.2014 um 10:12 Uhr

Wenn auch die einzelnen Wahlvorschläge die notwendige Zahl von Stützunterschriften haben, habt Ihr Listenwahl. Und das ist dann nun mal so.

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