Angestellte Aushilfen wahlberechtigt?
In unserer Abfallentsorgungsanlage sind 40 Beschäftigte. Zwischen 5 - 8 Personen werden im Laufe des Jahres bei Spitzenzeiten für maximal 50 Tage angestellt. Meiner Meinung nach sind auch diese wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag angestellt sind und das 18. Lebensjahr an diesem Tag erreicht haben, oder? Unser AG meint nämlich NEIN! Danke euch. Komposti
Community-Antworten (5)
10.02.2014 um 11:03 Uhr
Na 50 Tage sind halt keine drei Monate. Meiner Meinung nach hat Euer Chef Recht.
10.02.2014 um 11:38 Uhr
@tommyh Beziehen sich die drei Monate (§ 7 BetrVG) nicht auf Grund einer ÜBERLASSUNG zur Arbeitsleistung? (laut Fitting) Bei uns haben diese ja einen direkten Vertrag mit dem AG.
10.02.2014 um 12:06 Uhr
In der Tat spricht der § 7 BetrVG von AN-Überlassung.
Aber Frage doch mal Deinen AG nach dessen Rechtsquellen. Er hat es ja auch nicht zu entscheiden sondern der WV. Und wenn es nur 5 - 8 sind braucht der AG ja auch nicht befürchten, dass die Größe des BR steigt. Wichtig wäre noch, dass am Wahltag ein Arbeitsverhältnis für diese Aushilfen besteht.
10.02.2014 um 12:49 Uhr
wenn sie am tag der wahl arbeitnehmer sind dürfen sie wählen
10.02.2014 um 13:47 Uhr
Klar wenns keine Leiharbeiter sind (hatte ich zuerst gedacht :-) ) müssen sie nur 18 Jahre alt sein und am Tag der Wahl eingestellt sein.
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