In unserer Abfallentsorgungsanlage sind 40 Beschäftigte.
Zwischen 5 - 8 Personen werden im Laufe des Jahres bei Spitzenzeiten für maximal 50 Tage angestellt.
Meiner Meinung nach sind auch diese wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag angestellt sind und das 18. Lebensjahr an diesem Tag erreicht haben, oder?
Unser AG meint nämlich NEIN!
Danke euch.
Komposti