Vorschlagsliste: ein Kandidat möchte entfernt werden. Sind neue Stützunterschriften nötig?
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
bei uns läuft nächste Woche die Frist zur Einreichung der Vorschlagslisten zur BR an den Wahlvorstand ab.
Die Vorschlagsliste ist von fast allen Kandidaten unterzeichnet worden. Auch die Stützunterschriften liegen vor. Ein Kandidat möchte jetzt doch von der Vorschlagsliste wieder runter.
Müssen wir die Vorschlagsliste vor Einreichungsfrist an den Wahlvorstand erneuern und neu von den Kandidaten unterschreiben lassen? Sind auch die Stützunterschriften neu einzuholen?
Bei uns herrscht hierüber Unklarheit
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und danke schon im Voraus.
Gruß
Checker
Community-Antworten (12)
09.02.2014 um 14:26 Uhr
Hallo,
wenn seine kandidatur unterschrieben ist, bleibt er drauf bis der WV schriftlich ihn auffordert sich zu entscheiden welche kandidatur er aufrecht hält. äussert er sich nicht wird er auf allen listen gestrichen.
wenn nur eine liste eingereicht wird, wird man gefragt ob man die wahl ,annimmt oder nicht. steht alles in der WO.....
MFG
09.02.2014 um 15:47 Uhr
Rattle, hier geht es doch gar nicht darum, ob ein Kandidat auf 2 Listen gleichzeitig steht und auch wenn nur eine Liste eingereicht wird, kann ein Kandidat äußern, dass er von der Liste gestrichen möchte. In der WO steht nichts darüber, ob man sich als Kandidat streichen lassen kann.
Checker, die Streichung eines Kandidaten ist nicht vorgesehen. Der Kandidat kann nach der Wahl erklären, dass er die Wahl nicht annehmen möchte. Solltet ihr ihn trotzdem streichen, muss die komplette Liste einschließlich Zustimmungserklärung und Stützunterschriften neu gemacht werden.
09.02.2014 um 16:29 Uhr
Zunächst Danke für das Feedback,
Ich möchte noch ergänzen, dass es sich hier nicht um eine Doppelkandidatur handelt.
Der Kandidat ist zwar auf der Wahlvorschlagsliste benannt, da er auf unsere Liste drauf wollte, verweigert aber jetzt seine Unterschrift zur Kandidatur zu geben.
Daher die Frage: Muss die Liste erneuert werden, da hier die Unterschrift des Kandidaten fehlt und folgt daraus, dass auch die Stützunterschriften neu eingeholt werden müssen?
Gruß Checker
09.02.2014 um 17:02 Uhr
Checker, wenn ihr die Liste ohne Zustimmung des Kandidaten einreicht muss der WV Euch eine Nachfrist von 3 Tagen gewähren. Da der Kandidat ja auch dann wahrscheinlich nicht unterschreiben wird, wäre die Liste dann ungültig. Also, wenn ihr ihn jetzt von der Liste streicht, müsst ihr mindestens alle Stützunterschriften neu einholen und die Nummerierung ändern. Ich würde die Liste komplett neu machen, ihr habt doch noch Zeit.
09.02.2014 um 17:06 Uhr
Der Kollege sollte im Interesse der Wahl mitspielen. Er kann ja nach der Wahl das Mandat ablehnen oder seinen Rücktritt erklären.
09.02.2014 um 17:08 Uhr
wischwasch, warum, wenn noch genug Zeit ist?
09.02.2014 um 17:27 Uhr
nicoline,
Deine Argumente leuchten mir ein. Ich denke, so werden wir verfahren. Danke an alle, die sich gemeldet haben.
Gruß
Checker
09.02.2014 um 17:47 Uhr
Zitat (nicoline): " Solltet ihr ihn trotzdem streichen, muss die komplette Liste einschließlich Zustimmungserklärung und Stützunterschriften neu gemacht werden."
Warum müssen die Zustimmungserklärungen neu gemacht werden?
09.02.2014 um 18:37 Uhr
Weil auf der neuen Liste vielleicht noch keine stehen?
09.02.2014 um 19:50 Uhr
Es kann nur wie von nicoline beschrieben verfahren werden.
Siehe: LAG Nürnberg Beschl. v. 16.02.2006, Az.: 2 TaBV 9/06 - hier besonders Rdn 24 u. 25
Amtlicher Leitsatz Der Wahlvorstand ist - abgesehen von einer Mehrfachbewerbung im Sinn des § 27 Abs. 8 WO - zu einer Änderung des eingereichten Wahlvorschlags, insbesondere zu einer Streichung einzelner Bewerber, nicht befugt.
Anmerkung: Der Listenführer auch nicht!
Erkennt der Wahlvorstand, dass er irrtümlich einen eingereichten Wahlvorschlag zunächst als gültig behandelt hat, darf er den als ungültig erkannten Wahlvorschlag nicht weiterhin als gültig behandeln.
Anmerkung: Heilung nur durch Neuerstellung möglich. Gilt auch für Unterstützerunterschriften.
28.01.2026 um 18:51 Uhr
Wenn der Kandidat sich entscheidet, sich durch den WV von einer Liste streichen zu lassen, wird dadurch die andere Liste ungültig?
28.01.2026 um 19:21 Uhr
Die Streichung erfolgt ja nur deshalb, weil der Kandidat nicht auf 2 Listen gleichzeitig sein darf. Er muss sich für eine Liste entscheiden. Beide Listen sind gültig (sofern es keinen Grund für eine Ungültigkeit gibt).
ABER ... hier ging es ursprünglich um ein anderes Thema (Kandidat will jetzt doch nicht kandidieren und verweigert die Unterschrift unter die Liste).
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