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Betriebsratswahl 2014

W
WLTEL
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Muß der Wahlvorstand die Geschäftsleitung über die normale Betriebsratswahl auch informieren oder gilt das nur für die vereinfachte?

1.64903

Community-Antworten (3)

O
Oblatixx

07.02.2014 um 18:38 Uhr

Informiert werden muss immer. Das vereinfachte Wahlverfahren kann vereinbart werden.

H
Hoppel

08.02.2014 um 14:08 Uhr

@ WLTEL

Man sollte Paragraphen schon noch richtig lesen ...

Vermutlich meinst Du den § 14a Abs.5 BetrVG: "In Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern können der Wahlvorstand und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens VEREINBAREN."

Aber auch hier ist überhaupt keine Rede davon, dass der WV die Geschäftsleitung über das Wahlverfahren zu INFORMIEREN hat.

@Oblatixx

Soso ... wo steht denn geschrieben, dass immer informiert werden muss?

O
Oblatixx

08.02.2014 um 16:16 Uhr

Vertrauensvolle Zusammenarbeit? Selbstverständlich informiere ich als BR den Chef, dass hier eine BR-Wahl stattfinden wird, wer der Wahlvorstand ist und bedanke mich gleichzeitig für seine Unterstützung.

Wieso fragt ihr ständig, wo etwas geschrieben steht? Macht ihr nur das, was da geschrieben wurde oder seid ihr vielleicht etwas selbstbewusst und macht das, was der gesunde Menschenverstand rät?

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