Erstellt am 06.02.2014 um 20:19 Uhr von Nubbel
ihm nahe legen schnellstens eine schulung zu besuchen
Erstellt am 06.02.2014 um 20:41 Uhr von ActionHero
In die Waschmaschine stecken und den Schongang ausschalten.
Im Ernst. Er hat hier nichts zu meinen, sondern die Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen. Und das bedeutet, dass er, abhängig von eurer letzen Wahl, diese so durchzuführen hat, dass eben keine BR-Lose Zeit entsteht.
Erstellt am 06.02.2014 um 21:57 Uhr von Oblatixx
Ich frage mich, nach welchen Prämissen der alte BR den Wahlvorstand ausgesucht hat. Der muss doch seine Leute kennen!
Erstellt am 07.02.2014 um 06:19 Uhr von Teufel
Erstellt am 07.02.2014 um 10:28 Uhr von gironimo
Vielleicht erinnerst Du den WV, dass es auch eine Wahlordnung gibt.
Zeige ihm doch mal den § 3 WO. Dort gibt es ja auch den Satz: Der erste Tag der Stimmabgabe soll spätestens eine Woche vor dem Tag liegen, an dem die Amtszeit des Betriebsrats abläuft
(zwar nur eine Soll-Vorschrift - aber dennoch....)
Und in der Tat - Schulung tut not.