Hallo,
unser Betrieb plant wohl einen Internetfilter einzusetzen. Also das besuchen von Seiten, die gewissen Kategorien zugeordnet werden, technisch zu verhindern. Eine Kontrolle der geloggten Seiten der Mitarbeiter findet nicht statt.

Können wir hierfür ein Mitspracherecht verlangen? Wenn ja nach welchem Grundsatz?