W.A.F. LogoSeminare

Webfilter Mitspracherecht?

P
Pommel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser Betrieb plant wohl einen Internetfilter einzusetzen. Also das besuchen von Seiten, die gewissen Kategorien zugeordnet werden, technisch zu verhindern. Eine Kontrolle der geloggten Seiten der Mitarbeiter findet nicht statt.

Können wir hierfür ein Mitspracherecht verlangen? Wenn ja nach welchem Grundsatz?

2.608019

Community-Antworten (19)

G
ganther

06.02.2014 um 20:15 Uhr

Aus meiner Sicht nicht.

G
Globus

06.02.2014 um 20:20 Uhr

so eon blödsinn, natürlich findet eine kontrolle statt - das system gibt es her - jedes pc system gibt das her - allso erstmal volle mitbestrimmung...

auch was den filter angeht - macht ihr ne black list oder eine white list?

fragen über fragen...

Nachtrag: §37Abs6 BetrVG... witzig wäre eine BV zu diesen Themen....

T
tommyh

06.02.2014 um 20:29 Uhr

Nein warum der Ag wird ja wohl keine Seiten sperren die für die Arbeit relevant sein könnten und ein Recht auf privates Surfen gibt es ja wohl nicht. Also meiner Meinung nach kein Mitspracherecht Betriebsrat.

G
Globus

06.02.2014 um 20:38 Uhr

na wenn du das meinst, ist das wohl richtig.... ;-) "Also das besuchen von Seiten, die gewissen Kategorien zugeordnet werden, technisch zu verhindern." ok, wenn ihr der meinung seid, dass das nicht der mitbestimmung unterliegt, dann ist das wohl so... ;-) aber mal unter uns pastorentöchtern... wie kann er dad bewerkstelligen, ohne eine verhaltenskontrolle technischer art zu viollzieren???

fragen über fragen...

P.S. es geht hier noch nicht mal um die private nutzjng des internets, die im hinblick auf das MBR des gremium in anbetracht von diversen anderen §§ BetrVG neu beleutet werden müßte...

S
Snooker

06.02.2014 um 20:55 Uhr

Erst einmal sollte man wissen ob das surfen im Internet in der Vergangenheit erlaubt war oder nicht. Verboten ist es im übrigen erst dann wenn es auch bekannt war das man nicht surfen darf im Internet. Will der AG nun erst jetzt verbieten und hatte es vorher tolleriert betrifft es § 87 Ordnung und Verhalten der AN im Betrieb. In dem Fall wären wir also schon mitten drin in der Mitbestimmung. Nicht das wir uns missverstehen. Der AG wird es durch bekommen...die Frage ist nur wie wird der Inhalt ausgeschmückt. Also eine BV muss her. Darin Welche Seiten sollen gesperrt werden. Welche Hard - und/oder Software wird dazu benutzt. Mit welchen bisher vorhandenen System wird die Sperrung per Verknüpfung vollzogen. Welche Verknüpfungen oder Schnittstellen wären noch möglich oder werden benutzt. Wer übernimmt die Wartung dieser Hard und/oder Software. Welche Daten werden hier gespeichert. Länge der Speicherung festlegen. Wer hat Lese- und wer hat Schreibrechte in dem System. BR sollte sich Leserechte festschreiben lassen. Das war das was mir so aus dem Stehgreif dazu einfällt.

G
Globus

06.02.2014 um 21:09 Uhr

also gibst du mir recht, das dieser tatbestand, dem mbr unterliegt ;-)

S
Snooker

06.02.2014 um 21:11 Uhr

Ich denke doch das man dies aus meinem Text lesen kann. Grummel ;-)

G
Globus

06.02.2014 um 21:32 Uhr

na, es gib zwei hier, die das bestreiten, - aber ich habe ja keine ahnung - also stehen die stimmen 2 zu 1 gegen dich ;-)

S
Snooker

06.02.2014 um 21:40 Uhr

Wenn die zwei das so meinen können sie in ihren Betrieben ihren AG ja ruhig so wirken lassen wie er will. Wenn der Threadersteller meint das ich da näher liege wird es sich schon das passende raus suchen. Im übrigen betrifft es Ordnung und verhalten der AN im Betrieb. Denn da der AG ja nur gewisse Seiten gesperrt haben will, ist das surfen ja wohl nicht grundsätzlich verboten. Meine Backe ist gerade vom Zahnarzt noch ein bissl taub, aber nicht mein Hirn. :-)

A
ActionHero

06.02.2014 um 22:23 Uhr

Falsch…..Es steht jetzt 2 zu 2. Ach ne……sorry, ich habe ja auch keine Ahnung!

T
tommyh

06.02.2014 um 22:38 Uhr

Wenn der Arbeitgeber z.B Facebook sperrt wer soll ihm das verbieten und wo seht Ihr da ein Mitspracherecht?

S
Snooker

06.02.2014 um 22:43 Uhr

Hab ich das nicht weiter oben ausgedrückt. Bevor man jetzt wieder 10 mal das selbe durchkaut, erst mal alles lesen Gedanken machen und dann schreiben.

T
tommyh

06.02.2014 um 22:47 Uhr

Hast Du schlechte Laune heut Abend? Musst morgen noch mal arbeiten? Lach

T
tommyh

06.02.2014 um 22:50 Uhr

Nein auch wenn der Ag in der Pause intenetbenutzung erlaubt glaub ich nicht das es eine Mitbestimmung gibt wenn der der Ag Facebook oder Playboy.de sperrt

P
paula

07.02.2014 um 01:19 Uhr

ich will mich nicht aufregen... daher nur Kopfschütteln

S
Snooker

07.02.2014 um 06:15 Uhr

@Tommyh Ist das jetzt ein Versuch nach dem Motto , ich schreib jetzt irgend was Hauptsache ich hab recht. Bleib bitte bei der Sache. Ich geh derweilen mal den Freitag um die Ecke bringen.

G
ganther

07.02.2014 um 11:01 Uhr

Mit viel Gerede versucht ihr ein MBR zu konstruieren wo es keines gibt. Schon mal überlegt wie solche Filter wirken?

K
Kulum

07.02.2014 um 11:10 Uhr

Auch schon überlegt wie sie wirken können?

So n Popup "Rechner XY versucht unerlaubten Kontakt mit www.facebook.de" dürfte durchaus eine technische Einrichtung sein, die dazu geeignet ist das Verhalten der Mitarbeiter zu kontrollieren. Ob das so gemacht wird, kann der BR erstmal nicht wissen - und deswegen "Pro Mitbestimmung"

G
gironimo

07.02.2014 um 11:49 Uhr

Zweifelsohne handelt es sich bei Internet um eine "technische Einrichtung" im Sinne des § 87 BetrVG und daher besteht natürlich bei der gesamten Fragestellung der Nutzung eine Mitbestimmung. Ein Filter mag sinnvoll sein oder nicht - es gibt jedenfalls keine gesetzliche Regelung, die den AG zwingt einen Filter in einer bestimmten Ausrichtung anzuwenden - also bestimmt der BR im Zuge des Gesamtwerks "BV - Internetnutzung" mit. Und eine solche BV sollte man schon anstreben.

Zur qualifizierten Ausübung der Mitbestimmung gehört auch eine gute Vorabinformation. Daher sollte der BR zunächst von seinen Informationsansprüchen aus dem § 80 BetrVG ausgiebig gebrauch machen. Also sucht das Gespräch mit dem AG, der Euch erklären soll, wie das ganze ablaufen soll, welche Auswirkungen gegeben sind usw. Denkt daran, dass Ihr auch betriebliche Auskunftspersonen oder externe Sachverständige in Anspruch nehmen könnt.

Ihre Antwort