Erstellt am 06.02.2014 um 19:15 Uhr von ganther
Erstellt am 06.02.2014 um 19:20 Uhr von Globus
so eon blödsinn, natürlich findet eine kontrolle statt - das system gibt es her - jedes pc system gibt das her - allso erstmal volle mitbestrimmung...
auch was den filter angeht - macht ihr ne black list oder eine white list?
fragen über fragen...
Nachtrag: §37Abs6 BetrVG... witzig wäre eine BV zu diesen Themen....
Erstellt am 06.02.2014 um 19:29 Uhr von Tommyh
Nein warum der Ag wird ja wohl keine Seiten sperren die für die Arbeit relevant sein könnten und ein Recht auf privates Surfen gibt es ja wohl nicht. Also meiner Meinung nach kein Mitspracherecht Betriebsrat.
Erstellt am 06.02.2014 um 19:38 Uhr von Globus
na wenn du das meinst, ist das wohl richtig.... ;-)
"Also das besuchen von Seiten, die gewissen Kategorien zugeordnet werden, technisch zu verhindern."
ok, wenn ihr der meinung seid, dass das nicht der mitbestimmung unterliegt, dann ist das wohl so... ;-)
aber mal unter uns pastorentöchtern... wie kann er dad bewerkstelligen, ohne eine verhaltenskontrolle technischer art zu viollzieren???
fragen über fragen...
P.S. es geht hier noch nicht mal um die private nutzjng des internets, die im hinblick auf das MBR des gremium in anbetracht von diversen anderen §§ BetrVG neu beleutet werden müßte...
Erstellt am 06.02.2014 um 19:55 Uhr von Snooker
Erst einmal sollte man wissen ob das surfen im Internet in der Vergangenheit erlaubt war oder nicht. Verboten ist es im übrigen erst dann wenn es auch bekannt war das man nicht surfen darf im Internet. Will der AG nun erst jetzt verbieten und hatte es vorher tolleriert betrifft es § 87 Ordnung und Verhalten der AN im Betrieb. In dem Fall wären wir also schon mitten drin in der Mitbestimmung. Nicht das wir uns missverstehen. Der AG wird es durch bekommen...die Frage ist nur wie wird der Inhalt ausgeschmückt.
Also eine BV muss her. Darin
Welche Seiten sollen gesperrt werden. Welche Hard - und/oder Software wird dazu benutzt. Mit welchen bisher vorhandenen System wird die Sperrung per Verknüpfung vollzogen. Welche Verknüpfungen oder Schnittstellen wären noch möglich oder werden benutzt.
Wer übernimmt die Wartung dieser Hard und/oder Software. Welche Daten werden hier gespeichert. Länge der Speicherung festlegen. Wer hat Lese- und wer hat Schreibrechte in dem System. BR sollte sich Leserechte festschreiben lassen.
Das war das was mir so aus dem Stehgreif dazu einfällt.
Erstellt am 06.02.2014 um 20:09 Uhr von Globus
also gibst du mir recht, das dieser tatbestand, dem mbr unterliegt ;-)
Erstellt am 06.02.2014 um 20:11 Uhr von Snooker
Ich denke doch das man dies aus meinem Text lesen kann. Grummel ;-)
Erstellt am 06.02.2014 um 20:32 Uhr von Globus
na, es gib zwei hier, die das bestreiten, - aber ich habe ja keine ahnung - also stehen die stimmen 2 zu 1 gegen dich ;-)
Erstellt am 06.02.2014 um 20:40 Uhr von Snooker
Wenn die zwei das so meinen können sie in ihren Betrieben ihren AG ja ruhig so wirken lassen wie er will. Wenn der Threadersteller meint das ich da näher liege wird es sich schon das passende raus suchen.
Im übrigen betrifft es Ordnung und verhalten der AN im Betrieb. Denn da der AG ja nur gewisse Seiten gesperrt haben will, ist das surfen ja wohl nicht grundsätzlich verboten.
Meine Backe ist gerade vom Zahnarzt noch ein bissl taub, aber nicht mein Hirn. :-)
Erstellt am 06.02.2014 um 21:23 Uhr von ActionHero
Falsch…..Es steht jetzt 2 zu 2. Ach ne……sorry, ich habe ja auch keine Ahnung!
Erstellt am 06.02.2014 um 21:38 Uhr von Tommyh
Wenn der Arbeitgeber z.B Facebook sperrt wer soll ihm das verbieten und wo seht Ihr da ein Mitspracherecht?
Erstellt am 06.02.2014 um 21:43 Uhr von Snooker
Hab ich das nicht weiter oben ausgedrückt. Bevor man jetzt wieder 10 mal das selbe durchkaut, erst mal alles lesen Gedanken machen und dann schreiben.
Erstellt am 06.02.2014 um 21:47 Uhr von Tommyh
Hast Du schlechte Laune heut Abend? Musst morgen noch mal arbeiten? Lach
Erstellt am 06.02.2014 um 21:50 Uhr von Tommyh
Nein auch wenn der Ag in der Pause intenetbenutzung erlaubt glaub ich nicht das es eine Mitbestimmung gibt wenn der der Ag Facebook oder Playboy.de sperrt
Erstellt am 07.02.2014 um 00:19 Uhr von paula
ich will mich nicht aufregen... daher nur Kopfschütteln
Erstellt am 07.02.2014 um 05:15 Uhr von Snooker
@Tommyh
Ist das jetzt ein Versuch nach dem Motto , ich schreib jetzt irgend was Hauptsache ich hab recht. Bleib bitte bei der Sache.
Ich geh derweilen mal den Freitag um die Ecke bringen.
Erstellt am 07.02.2014 um 10:01 Uhr von ganther
Mit viel Gerede versucht ihr ein MBR zu konstruieren wo es keines gibt. Schon mal überlegt wie solche Filter wirken?
Erstellt am 07.02.2014 um 10:10 Uhr von Kulum
Auch schon überlegt wie sie wirken können?
So n Popup "Rechner XY versucht unerlaubten Kontakt mit www.facebook.de" dürfte durchaus eine technische Einrichtung sein, die dazu geeignet ist das Verhalten der Mitarbeiter zu kontrollieren. Ob das so gemacht wird, kann der BR erstmal nicht wissen - und deswegen "Pro Mitbestimmung"
Erstellt am 07.02.2014 um 10:49 Uhr von gironimo
Zweifelsohne handelt es sich bei Internet um eine "technische Einrichtung" im Sinne des § 87 BetrVG und daher besteht natürlich bei der gesamten Fragestellung der Nutzung eine Mitbestimmung. Ein Filter mag sinnvoll sein oder nicht - es gibt jedenfalls keine gesetzliche Regelung, die den AG zwingt einen Filter in einer bestimmten Ausrichtung anzuwenden - also bestimmt der BR im Zuge des Gesamtwerks "BV - Internetnutzung" mit. Und eine solche BV sollte man schon anstreben.
Zur qualifizierten Ausübung der Mitbestimmung gehört auch eine gute Vorabinformation. Daher sollte der BR zunächst von seinen Informationsansprüchen aus dem § 80 BetrVG ausgiebig gebrauch machen. Also sucht das Gespräch mit dem AG, der Euch erklären soll, wie das ganze ablaufen soll, welche Auswirkungen gegeben sind usw. Denkt daran, dass Ihr auch betriebliche Auskunftspersonen oder externe Sachverständige in Anspruch nehmen könnt.