In einer Kinderkrippe (Träger gemeinnütziger Verein, der keinen Gewinn machen darf) sind vier festangestellte Betreuerinnen sowie eine Reinigungskraft auf 400 EUR Basis, ausserdem gelegentlich Aushilfen, Praktikantinnen und ein Zivi.
Jetzt wollen drei der Mitarbeiterinnen einen Betriebsrat gründen.
Ist die dafür notwendige Betriebsgrösse nach §1 BetrVG gegeben?
Angenommen der Verein würde aus Gründen der Kostenersparnis nach der Wahl die Reinigungskraft kündigen und die Reinigung an eine Dienstleistungsfirma vergeben, was passiert dann mit dem Betriebsrat?