Gestellte Mitarbeiter / Aktives o. Pasives Wahlrecht ??????????
Hallo zusammen. Ich bin im Wahlvorstand und habe eine Frage. Wir haben ein abgestellten Mitarbeiter aus ein anderen Betrieb unserer Group! Dieser arbeitet für uns und unterliegt der weisung unseren Betriebsleiters. Wird aber nicht von unseren Betrieb bezahlt sondern von den anderen Betrieb unserer Group!!!
Nun meine frage kann er sich aufstellen lassen für unseren BR ???
Oder besser gefragt hat er ein pasives- oder ein aktives Wahlrecht!!!
Danke für eine schnelle Info
Community-Antworten (6)
06.02.2014 um 11:59 Uhr
Wenn er in eurem Betrieb dauerhaft integriert ist und alle anderen Zulassungspunkte zutreffen - ja.
06.02.2014 um 14:51 Uhr
Hierbei handelt es sich vermutlich um erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung.
Damit hätte dieser Kollege nur das aktive Wahlrecht.
06.02.2014 um 15:11 Uhr
Er hat nur aktives Wahlrecht (er darf X Kreuzchen machen!) Aber er darf sich nicht als Kandidat aufstellen lassen...
06.02.2014 um 22:54 Uhr
Das Privileg der erlaubnisfreien Arbeitnehmerüberlassung im Konzern gibt es im Prinzip nicht mehr. Abhängig von der Überlassungsdauer, könnte hier eher ein Missbrauch vorliegen.
Somit ist die hier von Oblatixx gegebene Antwort, die einzig richtige.
07.02.2014 um 01:33 Uhr
ActionHero
solange das BAG sich um die Auslegung des Begriffs "vorübergehend" drückt gibt es sie leider immer noch. Erlaubnisfrei ist sie eh. Das BAG will ganz offensichtlich nicht entscheiden und so lange werden AG immer schön durch die Instanzen ziehen.
Zum Glück will man ja in Berlin ran an das Thema.
@Holgi Ich würde eher mal schauen ob ihr nicht einen gemeinsamen Betrieb mit dem anderen Unternehmen habt. Wo und wie werden die maßgeblichen Unternehmerentscheidungen getroffen?
07.02.2014 um 10:48 Uhr
Zitat (ActionHero): "Das Privileg der erlaubnisfreien Arbeitnehmerüberlassung im Konzern gibt es im Prinzip nicht mehr. "
Was veranlasst Dich zu dieser Annahme?
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