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Gestellte Mitarbeiter / Aktives o. Pasives Wahlrecht ??????????

H
Holgi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen. Ich bin im Wahlvorstand und habe eine Frage. Wir haben ein abgestellten Mitarbeiter aus ein anderen Betrieb unserer Group! Dieser arbeitet für uns und unterliegt der weisung unseren Betriebsleiters. Wird aber nicht von unseren Betrieb bezahlt sondern von den anderen Betrieb unserer Group!!!

Nun meine frage kann er sich aufstellen lassen für unseren BR ???

Oder besser gefragt hat er ein pasives- oder ein aktives Wahlrecht!!!

Danke für eine schnelle Info

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Community-Antworten (6)

O
Oblatixx

06.02.2014 um 11:59 Uhr

Wenn er in eurem Betrieb dauerhaft integriert ist und alle anderen Zulassungspunkte zutreffen - ja.

P
Pjöööng

06.02.2014 um 14:51 Uhr

Hierbei handelt es sich vermutlich um erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung.

Damit hätte dieser Kollege nur das aktive Wahlrecht.

L
Lexipedia

06.02.2014 um 15:11 Uhr

Er hat nur aktives Wahlrecht (er darf X Kreuzchen machen!) Aber er darf sich nicht als Kandidat aufstellen lassen...

A
ActionHero

06.02.2014 um 22:54 Uhr

Das Privileg der erlaubnisfreien Arbeitnehmerüberlassung im Konzern gibt es im Prinzip nicht mehr. Abhängig von der Überlassungsdauer, könnte hier eher ein Missbrauch vorliegen.

Somit ist die hier von Oblatixx gegebene Antwort, die einzig richtige.

P
paula

07.02.2014 um 01:33 Uhr

ActionHero

solange das BAG sich um die Auslegung des Begriffs "vorübergehend" drückt gibt es sie leider immer noch. Erlaubnisfrei ist sie eh. Das BAG will ganz offensichtlich nicht entscheiden und so lange werden AG immer schön durch die Instanzen ziehen.

Zum Glück will man ja in Berlin ran an das Thema.

@Holgi Ich würde eher mal schauen ob ihr nicht einen gemeinsamen Betrieb mit dem anderen Unternehmen habt. Wo und wie werden die maßgeblichen Unternehmerentscheidungen getroffen?

P
Pjöööng

07.02.2014 um 10:48 Uhr

Zitat (ActionHero): "Das Privileg der erlaubnisfreien Arbeitnehmerüberlassung im Konzern gibt es im Prinzip nicht mehr. "

Was veranlasst Dich zu dieser Annahme?

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