Erstellt am 05.02.2014 um 20:55 Uhr von Patriot
Bisher war er nur mit BRV und Stellv. besetzt, die restlichen Mitglieder wurden mit Teilfreigestellten Mitgliedern besetzt. Als Ersatz dienten die restlichen Freigestellten. Würde gern eure Erfahrungen wissen. Danke schon mal.
Erstellt am 05.02.2014 um 21:01 Uhr von Maclogic
@Patriot,
der Betriebsausschuss zwingend ab 9 Betriebräten wird mit Betriebsräten per Wahl durch den Betriebsrat besetzt. Ebenso die Nachrücker welche per Beschluss bestimmt werden müssen.
Wo ist das Problem?
Erstellt am 05.02.2014 um 21:07 Uhr von Snooker
Es können auch andere feste BRM´s die keine voll- oder Teilfreistellung haben in den Betriebsausschuss.
Erstellt am 05.02.2014 um 21:34 Uhr von Tommyh
Der Brv und der Stellvertreter sind zwingend Mitglieder im BA alle anderen können frei gewählt werden,freigestellt oder nicht ist egal.
Erstellt am 06.02.2014 um 06:55 Uhr von pemahu
Bei sind ausschließlich nicht freigestellte Mitglieder im BA (der Vorsitz unseres 9er-BR hält nichts von Freistellungen)
Erstellt am 06.02.2014 um 08:22 Uhr von Kulum
(der Vorsitz unseres 9er-BR hält nichts von Freistellungen)
Was der davon hält ist völlig gleichgültig.
Die Frage ist irgendwie merkwürdig. ALLE BRM sind freigestellt. Die einen nach §37 BetrVG, die anderen nach 36.2 BetrVG. Da es in einem 9er Gremium in den allermeisten Fällen nur ein nach 37 freigestelltes BRM gibt, der BA aber mit mindestens 3 Mitgliedern zbesetzen ist, wird zwangsläufig der eine oder andere "nur" nach 37.2 freigestellte dabei sein.
Und zu deiner Frage: Sowohl als auch
hoppla, Eigentor. Recht hast Pjöööng ;)
Erstellt am 06.02.2014 um 09:42 Uhr von Pjöööng
Zitat (Kulum):
"Die Frage ist irgendwie merkwürdig. ALLE BRM sind freigestellt. Die einen nach §37 BetrVG, die anderen nach 36.2 BetrVG."
Naja, wenn wir schon kleinlich sind (und deshalb die Frage die sich mit VOLLfreigestellten und TEILfreigestellten BRM beschäftigte) deshalb als "irgendwie merkwürdig" bezeichnen, dann sollten wir doch bitte ganz genau sein:
Die BRM die in den Genuß von § 38 BetrVG kommen, sind FREIGESTELLT. Egal ob vollfreigestellt (keine Arbeitsverpflichtung) oder teilfreigestellt (sozusagen teilzeitfreigestellt ).
Die BRM die ihre BR-Tätigkeit im Rahmen des § 37 erbringen müssen, sind hingegen nicht freigestellt, sondern "sind von ihrer beruflichen Tätigkeit zu BEFREIEN". Während der BR-Tätigkeit sind sie damit also (wenn wir schon kleinlich sein wollen) "befreit" und nicht "freigestellt".