Auskunftsrecht des Wahlvorstandes
Guten Tag, Ich gehöre zum Wahlvorstand und habe folgende Frage. Darf ich interessierten Kollegen nach Aushang des wahlausschreibens Auskunft darüber erteilen, ob schon wählerlisten eingereicht wurden und wer sich s darauf befindet?
Community-Antworten (1)
05.02.2014 um 14:59 Uhr
Ob - ja. Wer sich darauf befindet geht keinen bis zur Veröffentlichung etwas an, denn erst dann ist es endgültig.
Verwandte Themen
Auskunftrecht - Haben AN ein Auskunftsrecht über BR Sitzungen, wenn ja in welchem Umfang?
ÄlterHaben AN ein Auskunftsrecht über BR Sitzungen, wenn ja in welchem Umfang.
Auskunftsrecht bezüglich BR-Arbeiten - von Arbeitnehmern?
ÄlterHallo, bei uns wurde kürzlich ein Betriebsrat gewählt und am Anfang waren wir alle der Meinung dass es für unsere Arbeit und das Betriebsklima sehr nützlich wäre. Wie wir nun erfahren haben und auch
Wahl des Wahlvorstandes - wenn der Wahl des Wahlvorstandes jetzt nicht widersprochen wird, kann die Wahl des BR angefochten werden?
ÄlterHallo, wir möchten einen Betriebsrat gründen, die Fa wurde per 1.7. neu gegründet. Zur ersten Mitarbeiterversammlung (Wahl des Wahlvorstandes) wurde die Frist von 7 Tagen nicht eingehalten; die Bew
Bestimmung des Wahlvorstandes - Kann die Personalleitung oder die Geschäftsleitung die Wahl von bestimmten Mitgliedern des Wahlvorstandes verhindern?
ÄlterKann die Personalleitung oder die Geschäftsleitung die Wahl von bestimmten Mitgliedern des Wahlvorstandes verhindern ? Der Betriebsrat wählt die Mitglieder des Wahlvorstandes und erfährt von der P
Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes
ÄlterHallo Leute, wir haben zu dritt den Startschuß für eine Betriebsratsgrüdung gegeben. Da von den beiden anderen erstmal nichts zu erwarten ist werde ich morgen früh 21.01.2011 durch die Betriebsversam