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Auskunftsrecht des Wahlvorstandes

L
luebeck
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, Ich gehöre zum Wahlvorstand und habe folgende Frage. Darf ich interessierten Kollegen nach Aushang des wahlausschreibens Auskunft darüber erteilen, ob schon wählerlisten eingereicht wurden und wer sich s darauf befindet?

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Community-Antworten (1)

O
Oblatixx

05.02.2014 um 14:59 Uhr

Ob - ja. Wer sich darauf befindet geht keinen bis zur Veröffentlichung etwas an, denn erst dann ist es endgültig.

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