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doppelte Stützunterschriften

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eumel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserer Firma sind noch nie mehr als eine Liste aufgestellt worden, d.h. bei uns hat immer Personenwahl stattgefunden. Wir haben es bisher so gehandhabt, dass jeder Bewerber dann seine Stützunterschriften gesammelt hat (12 Unterschriften brauchen wir) Jetzt bin ich total unsicher geworden, weil ich gelesen habe, dass niemand für 2 Listen unterschreiben darf. Gilt das auch für die einzelnen Bewerber? Darf niemand für 2 Kandidaten unterschreiben? Dann kriegt man ja seine 12 Unterschriften nie zusammen.... (wurde bei den Wahlen vorher auch nie so gehandhabt...) Danke für eure Antworten, viele Grüße Anita

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Community-Antworten (10)

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Oblatixx

03.02.2014 um 15:37 Uhr

Wenn ihr nur eine Liste hattet, wie kann da einer auf zwei Listen Stützunterschriften geben? Du darfst natürlich nicht einen Zettel mit deinem Namen unterschreiben lassen und dann verlangen, dass das auf die Liste kommt. Erst wenn die Liste vollständig fertig aufgesetzt ist, wird sie zu Sammeln der Stützunterschriften genommen. Ohne weitere Änderungen!

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pemahu

03.02.2014 um 15:39 Uhr

Die Stützunterschriften gehören auf die komplette (abgeschlossene!) Liste aller Bewerber, ihr braucht also nur 1 x zwölf Stützunterschriften (ich nehme an, ihr seid zwischen 221 und240 Wahlberechtigte).

Nachtrag, @Oblatixx, als ich meine Antwort schrieb, war Deine Antwort noch nicht da - nun halt doppelt!

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eumel

03.02.2014 um 15:47 Uhr

Ok, das habe ich jetzt verstanden. Je mehr man liest, umso komplizierter wird die ganze Wahl..... Könnte jemand, der auf der einen Liste steht, sich von der Liste streichen und eine eigene Liste aufmachen, um damit eine Listenwahl zu "erzwingen"?

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Pjöööng

03.02.2014 um 15:49 Uhr

"Streichen lassen" geht nicht. Aber er könnte sehr wohl eine zweite Liste einreichen (lassen) auf der er als Bewerber aufgeführt ist. Dann müsste der WV anfragen, welche Kandidatur er aufrecht erhält. Erhält er die auf der zweiten Liste aufrecht, dann gibt es Listenwahl.

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eumel

03.02.2014 um 16:05 Uhr

und dann ist die erste Liste eine "richtige" Liste, aber wer ist denn auf dieser Liste dann der Listenführer? Dann ist die Reihenfolge der Kandidaten ja plötzlich sehr wichtig. Dann haben die Kollegen, die auf der Liste oben stehen (mehr oder weniger aus Zufall) die größten Chancen in den BR zu kommen.

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Oblatixx

03.02.2014 um 16:12 Uhr

Listenvertreter ist dann der, der oben steht.

Dann haben die Kollegen, die auf der Liste oben stehen (mehr oder weniger aus Zufall) die größten Chancen in den BR zu kommen. So ist es und darum sollte man schon beim Erstellen der Liste genau auf die Reihenfolge achten.

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eumel

03.02.2014 um 16:23 Uhr

vielen Dank, Ihr habt mir sehr geholfen!!!

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Nubbel

03.02.2014 um 16:26 Uhr

ach, und die liste von der gestrichen wird ist dann noch gültig?

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pemahu

03.02.2014 um 16:33 Uhr

Anita, Dein Problem ist mir sehr vertraut als mehrfacher Wahlvorstand. Eine Listenwahl kann immer (mit der notwendigen Zahl Stützunterschriften) "erzwungen" werden.

Nach Abschluss der Einreichungen für die Personenliste wurde die Plätze ausgelost. Wie soll man anders vorgehen bei einer Stimmabgabe für Einzelpersonen, wo es bewußt im Vorfeld keine "Wichtigkeit" geben soll. Es war jedesmal unsere große Befürchtung, dass eine weitere Liste kurz vor Toresschluss eingereicht würde, aber es passierte gottseidank nie. Dann wären plötzlich nur die "zufällig nach oben gelosten" (oder ohne die Auslosung z.B. gemäß der zeitlichen Abfolge ihrer Meldung oder bei alphabethischer Sortierung die mit den niedrigsten Anfangsbuchstaben) in den BR gekommen. Grauenhafte Vorstellung!

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pemahu

03.02.2014 um 16:37 Uhr

@ Nubbel

warum nicht?

Der Wahlvorstand muss bei doppelter Kandidatur nachfragen, welche aufrecht erhalten wird (ebenso wie bei mehfavch geleisteten Stützunterschriften). Damit dürften zwei gültige Listen vorliegen.

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