Amtszeit Betriebsrat
Hallo. Unser Betriebsrat wurde am 15.04.2009, vorgezogen nach Übernahme, gewählt. Wie lange ist dann die Amtszeit.
Community-Antworten (11)
03.02.2014 um 10:17 Uhr
Bis maximal (aber nicht empfehlenswert) zum 31.05.2014
03.02.2014 um 10:20 Uhr
Die Amtszeit des BR ist länger als vier Jahre, wenn er am 1.3. des Wahljahres (wäre dann 2010 bei euch gewesen) noch nicht ein Jahr im AMt war. Seine Amtszeit endet nach §21 Satz 4 in Verbindung mit §13 Abs. 3 Satz 2 spätestens am 31.5 des übnernächsten Wahljahres (also 2014) bzw. mit der Bkanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten BR.
Das war jetzt die genaue Fassung :-)
03.02.2014 um 11:49 Uhr
Zitat (Kölner): "Bis maximal (aber nicht empfehlenswert) zum 31.05.2014"
Oh doch! Sogar sehr empfehlenswert, zumindest wenn man von der Problematik absieht, dass der 31.05.2014 ein Samstag ist.
Es spricht sehr viel dafür, solche eine Wahl möglichst weit nach hinten zu schieben und das Wahlergebnis so spät wie (innerhalb des Wahlzeitraumes) zulässig bekanntzugeben. Dadurch erreicht man, dass bei den künftigen Wahlen der Spielraum für die zeitliche Gestaltung der Wahl möglichst vollständig genutzt werden kann.
03.02.2014 um 15:17 Uhr
Klar Pjööng! Und dann riskiert man ab dem 01.06. eine BR-lose Zeit. Traumhafter Ratschlag.
03.02.2014 um 15:20 Uhr
Ist es Dir möglich, Deinen Einwurf auch etwas substantiierter zu gestalten?
03.02.2014 um 15:29 Uhr
pjöööng, nur weil du nicht mit auf die rückbank darfst, musst du doch nicht immer so zicken!
wenn man erst auf den letzten drücker wählt, hat man keinen puffer mehr wenn was schief läuft. eher dumm. aber was will man erwarten?
03.02.2014 um 15:31 Uhr
Ich bin mir sicher, dass Du das sehr gut mit der Hilfe des § 14 BetrVG selbst herausbekommen wirst. Zur Denkhilfe: 31.05. = Wahl ist gleichzusetzen dass am 01.06. der Betrieb betriebsratlos ist wegen der endgültigen Wahlergebnisbekanntmachung (was aufgrund der Annahme der Wahl mitunter/regelmäßig sehr schwierig sein wird).
Kennen wir uns eigentlich? Ich las gerade erstaunliches in einem unsäglichen fred.
03.02.2014 um 15:46 Uhr
Zitat (Kölner): "Ich bin mir sicher, dass Du das sehr gut mit der Hilfe des § 14 BetrVG selbst herausbekommen wirst."
Hmmm...
Zitat (§ 14 BetrVG): "§ 14 Wahlvorschriften (1) Der Betriebsrat wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. (2) Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Sie erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird oder wenn der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a zu wählen ist. (3) Zur Wahl des Betriebsrats können die wahlberechtigten Arbeitnehmer und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen. (4) Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer. (5) Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet sein."
Also, ich muss zugeben. dass mir der § 14 BetrVG wenig behilflich ist, Deine Worte näher zu erläutern...
Zitat (Kölner): "31.05. = Wahl ist gleichzusetzen dass am 01.06. der Betrieb betriebsratlos ist wegen der endgültigen Wahlergebnisbekanntmachung (was aufgrund der Annahme der Wahl mitunter/regelmäßig sehr schwierig sein wird)."
Den Vorschlag, den Wahltermin auf den 31.05. zu legen führst Du jetzt heir aber selber erst in die Diskussion ein. Das hatte bisher niemand angeregt.
Ist schon eine geile Argumentationstechnik: Einfach den Beitrag von jemand anderem unsubstantiiert angreifen um dann nach Aufforderung doch konkreter zu werden etwas völlig anderes, aber blödsinniges zu schreiben und darauf hinzuweisen, dass diese Idee unsinnig ist.
Zitat (Kölner): "Kennen wir uns eigentlich? Ich las gerade erstaunliches in einem unsäglichen fred."
Noch so ein Ablenkungsmanöver? Was soll das eigentlich immer wieder irgendwelche Dinge schemenhaft in den Raum zu stellen?
Schreib doch mal, ob, wann und wo Du mal auf Seminaren oder ver.di Veranstaltunge warst, dann kann ich in mich gehen und überlegen, ob wir uns vielleicht mal getroffen haben.
03.02.2014 um 15:52 Uhr
Wo siehst Du was Unsubstantiiertes? Wie Du unschwer erkennst habe ich in meinem ersten Beitrag lediglich vor dem 31.05. gewarnt als 'nicht empfehlenswertes Datum.' Du hast angefangen meinen Beitrag - ich wiederhole mich - als unsubstantiiert zu diskutieren.
Also drehe nichts um, was Du selbst ins Felde führt. Aber: Wir wissen ja auch wie Du mit Kritik umgehst. Aber so ist das: Du bist eben auch ein Besserwisser ohne Substanz. Danke für den Ritterschlag. cu
03.02.2014 um 16:02 Uhr
Ja! Ich habe Dich auch lieb!
03.02.2014 um 17:09 Uhr
Sehr schön, ich Dich auch!
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