W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Saisonbetrieb:Leiharbeiter ca 6 Monate im Betrieb. zählen diese nicht mit bei der Betriebsgröße?? perso sagt NEIN

M
martinez
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben gerade die Wählerliste bzw. Mitarbeiterliste bekommen.

Unsere Perso gibt hier an dass die LA nicht dazuzählen da wir ein Saisonbetrieb sind und die LA nur max.6 Monate beschäftigt werden und "in der Regel" heißt mehr als die hälfte im Jahr. Stimmt das?? da sind wir anderer Meinung..

Wir sind 189 Personen laut Wählerliste in der Firma. Mit LA wären wir über 200..

Haben wir hier recht oder die Perso?

weiß jemand einen Link oder ähnliches wo alles genau steht oder der genaue durchschnitt der LA übers Jahr ermittelt werden kann?

Vielen Dank

1.11902

Community-Antworten (2)

R
Rapper

27.01.2014 um 14:44 Uhr

Soweit ich mich erinnern kann, sind Leiharbeitnehmer, die länger wie 3 Monate im Betrieb beschäftigt sind auch Wahlberechtigt, können also auch wählen (aktives Wahlrecht).

Schau mal die Wahlordnung durch. Dort steht dazu auch was in irgend einem Paragraph.

MfG

P
Pjöööng

27.01.2014 um 15:00 Uhr

Rapper,

es geht hier nicht um die Wahlberechtigung, sondern um die für die Berechnung der Betriebsgröße maßgebliche Anzahl der regelmäßig Beschäftigten.

Ohne jetzt irgendwelche passende Rechtsprechung zu kennen, würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass bei einem Saisonbetrieb die regelmäßige Beschäftigtenzahl während der Saison maßgeblich ist. Alles andere führt meines Erachtens zu völlig unsinnigen Ergebnissen.

Um es mal an einem Beispiel zu illustrieren, nehme ich den Saisonbetrieb eines Freibades. Es öffnet jedes Jahr am 01.05. und schließt am 30.09. Während dieser 5 monatigen Saison seien 50 Arbeitnehmer beschäftigt. Außerhalb der Saison 5. Hier von einer regelmäßigen Beschäftigtenanzahl von 5 AN auszugehen würde sicherlich kein zutreffendes Ergebnis sein.

Ihre Antwort