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Wer darf wählen

S
samara
Nov 2016 bearbeitet

haben befristete Mitarbeiter ein Wahlrecht?

1.84906

Community-Antworten (6)

T
tommyh

24.01.2014 um 13:09 Uhr

Ganz kurze Antwort: Ja

A
autsch

24.01.2014 um 13:23 Uhr

Ja ist sehr allgemein. Wenn du es etwas genauer wissen willst schau einfach mal §7 Betriebsverfassungsgesetz nach. Alle darauf folgenden § behandeln dann auch noch die BR Wahlen bis zum §20. Und dann auch noch die Wahlordnung beachten.

Viel Spaß beim lesen

R
Rattle

24.01.2014 um 14:01 Uhr

Hallo,

wenn sie länger als drei monate dem betrieb angehören, ja.

K
Kölner

24.01.2014 um 14:14 Uhr

@Rattle ? Was ist das für eine falsche Antwort?

K
Kulum

24.01.2014 um 14:24 Uhr

In Gedanken schon im Wochenende ;)

G
gironimo

24.01.2014 um 16:14 Uhr

§ 7 BetrVG ist ja schon ganz gut. Maßgeblich ist nicht die länge der Beschäftigung sondern ob am Wahltag eine Wahlberechtigung besteht. Darum können auch befristete AN wählen (auch 400,- Job-er, Aushilfen usw.). Im übrigen sind AN im Sinne des BetrVG im § 5 BetrVG definiert. Hier gibt es auch keine zeitlichen Beschränkungen.

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