Erstellt am 24.01.2014 um 12:09 Uhr von tommyh
Erstellt am 24.01.2014 um 12:23 Uhr von autsch
Ja ist sehr allgemein. Wenn du es etwas genauer wissen willst schau einfach mal §7 Betriebsverfassungsgesetz nach. Alle darauf folgenden § behandeln dann auch noch die BR Wahlen bis zum §20. Und dann auch noch die Wahlordnung beachten.
Viel Spaß beim lesen
Erstellt am 24.01.2014 um 13:01 Uhr von Rattle
Hallo,
wenn sie länger als drei monate dem betrieb angehören, ja.
Erstellt am 24.01.2014 um 13:14 Uhr von Kölner
@Rattle
? Was ist das für eine falsche Antwort?
Erstellt am 24.01.2014 um 13:24 Uhr von Kulum
In Gedanken schon im Wochenende ;)
Erstellt am 24.01.2014 um 15:14 Uhr von gironimo
§ 7 BetrVG ist ja schon ganz gut. Maßgeblich ist nicht die länge der Beschäftigung sondern ob am Wahltag eine Wahlberechtigung besteht. Darum können auch befristete AN wählen (auch 400,- Job-er, Aushilfen usw.). Im übrigen sind AN im Sinne des BetrVG im § 5 BetrVG definiert. Hier gibt es auch keine zeitlichen Beschränkungen.