Wer darf wählen
haben befristete Mitarbeiter ein Wahlrecht?
Community-Antworten (6)
24.01.2014 um 13:09 Uhr
Ganz kurze Antwort: Ja
24.01.2014 um 13:23 Uhr
Ja ist sehr allgemein. Wenn du es etwas genauer wissen willst schau einfach mal §7 Betriebsverfassungsgesetz nach. Alle darauf folgenden § behandeln dann auch noch die BR Wahlen bis zum §20. Und dann auch noch die Wahlordnung beachten.
Viel Spaß beim lesen
24.01.2014 um 14:01 Uhr
Hallo,
wenn sie länger als drei monate dem betrieb angehören, ja.
24.01.2014 um 14:14 Uhr
@Rattle ? Was ist das für eine falsche Antwort?
24.01.2014 um 14:24 Uhr
In Gedanken schon im Wochenende ;)
24.01.2014 um 16:14 Uhr
§ 7 BetrVG ist ja schon ganz gut. Maßgeblich ist nicht die länge der Beschäftigung sondern ob am Wahltag eine Wahlberechtigung besteht. Darum können auch befristete AN wählen (auch 400,- Job-er, Aushilfen usw.). Im übrigen sind AN im Sinne des BetrVG im § 5 BetrVG definiert. Hier gibt es auch keine zeitlichen Beschränkungen.
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