Erstellt am 24.01.2014 um 07:56 Uhr von Kölner
Soll ist kein muss. Korrekt
Erstellt am 24.01.2014 um 09:52 Uhr von Kulum
So als Eselsbrücke ganz brauchbar: SOLL ist MUSS wenn KANN.
Erstellt am 24.01.2014 um 12:34 Uhr von autsch
Dieses "Sollte" ist einfach ein Wunsch des Gesetzgebers das es erstrebenswert wäre wenn aus allen Bereichen ein Vertreter mit im Wahlvorstand wäre. Ist also kein muss. wenn nun mal nur Frauen den wahlvorstand bei euch machen wollen dann ist das eben so.
Erstellt am 24.01.2014 um 14:09 Uhr von AlterMann
Jedenfalls sollen in dem Wahlvorstand nicht nur die drei Männer sein. :D
Erstellt am 24.01.2014 um 14:15 Uhr von seesee
Wenn sich ein Mann interessiert für das Amt des WV, er aber nicht bestellt wird: hat er dann eine rechtlixhe Handhabe, doch reibzukommen?
Erstellt am 29.01.2014 um 09:26 Uhr von Huebi
@ seesee
§ 16 BetrVG
(1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden.
...