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Geschlechterverteilung im Wahlvorstand

D
DanielM
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

bei uns im Betrieb sind 55 Frauen und 3 Männer beschäftigt. Laut Quotenrechner muss also kein Mann im Betriebsrat vertreten sein.

Aber wie sieht es mit dem Wahlvorstand aus? Im §16 BetrVG steht "In Betrieben mit weiblichen und männlichen Arbeitnehmern sollen dem Wahlvorstand Frauen und Männer angehören." Eine Soll-Klausel ist keine Muss-Klausel, oder?

2.04606

Community-Antworten (6)

K
Kölner

24.01.2014 um 08:56 Uhr

Soll ist kein muss. Korrekt

K
Kulum

24.01.2014 um 10:52 Uhr

So als Eselsbrücke ganz brauchbar: SOLL ist MUSS wenn KANN.

A
autsch

24.01.2014 um 13:34 Uhr

Dieses "Sollte" ist einfach ein Wunsch des Gesetzgebers das es erstrebenswert wäre wenn aus allen Bereichen ein Vertreter mit im Wahlvorstand wäre. Ist also kein muss. wenn nun mal nur Frauen den wahlvorstand bei euch machen wollen dann ist das eben so.

A
AlterMann

24.01.2014 um 15:09 Uhr

Jedenfalls sollen in dem Wahlvorstand nicht nur die drei Männer sein. :D

S
seesee

24.01.2014 um 15:15 Uhr

Wenn sich ein Mann interessiert für das Amt des WV, er aber nicht bestellt wird: hat er dann eine rechtlixhe Handhabe, doch reibzukommen?

H
Huebi

29.01.2014 um 10:26 Uhr

@ seesee § 16 BetrVG (1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. ...

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