Frage zum Wahlhelfer 2014 vereinfachtes Wahlverfahren Wahlausschreiben
Wir führen bei uns im Betrieb das vereinfachte Wahlverfahren durch. Bezüglich der Wahlvorschläge haben wir Rückfragen.
Was genau ist ein Wahlvorschlag? Muss ein Wahlvorschlag tatsächlich doppelt soviele Bewerber auflisten wie Betriebsratsmitglieder gewählt werden oder ist es ausreichend wenn nur ein Bewerber auf dem Wahlvorschlag steht?
Community-Antworten (1)
22.01.2014 um 12:45 Uhr
Beim vereinfachten Wahlverfahren macht ihr doch Personenwahl, also nur 1 gemeinsame Liste. Es sollten insgesamt schon doppelt soviel Bewerber sein, wenn nicht ist das auch kein Beinbruch. Selbst wenn nur soviel Bewerber auf der Liste sind wie BRM gebraucht werden. Da ist allerdings die Gefahr, wenn einer ausscheidet müsst ihr sofort Neuwahlen machen
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