Erstellt am 21.01.2014 um 06:00 Uhr von Rattle
Hallo,
ja du kannst eine eigene liste aufmachen. die kanditatur kannst du aufrecht halten auf der IGM liste der WV muss dich fragen welche kanditatur auf welcher liste gelten soll.
die erforderlichen stützunterschriften brauchst du noch, steht auf dem wahlauschreiben.
und die liste muss zusammenhängend sein, kanditatur und stützunterschriften.
MFG
Erstellt am 21.01.2014 um 07:03 Uhr von Hoppel
@ MISIUBEN
Du solltest gut nachdenken, bevor Du eine eigene Liste startest. Gerade die IGM ist bekannt dafür, nicht grad zimperlich zu sein.
So musst Du mit dem Ausschluss aus der Gewerkschaft rechnen, so Du einen eigenen konkurrierenden Wahlvorschlag einreichst.
Dass eine Gewerkschaft vor diesem Hintergrund zum Ausschluss von Mitgliedern berechtigt ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor Jahren entschieden! Es war übrigens die IGM, die Verfassungsbeschwerde eingereicht hat ... > BVerfG, Beschluss vom 24. 2. 1999 - 1 BvR 123/93
Erstellt am 21.01.2014 um 09:20 Uhr von rolfo
Um den Schutz einer Gewerkschaft zu haben muss man nicht unbedingt in der für den Betrieb zuständigen Gewerkschaft Mitglied sein. Wenn dich die igm aus dem Grund rauswirft trittst du in eine andere DGB - Gewerkschaft ein, die übernehmen dich ohne Wartezeiten.
Erstellt am 21.01.2014 um 09:45 Uhr von Schürrmann
Na das nenne ich Demokratie. Singst du nicht auf der Liste deiner Gewerkschaft, fliegst du raus.
Da kann ich nur sagen: Fang noch heute mit deiner eigenen Liste an!
Erstellt am 21.01.2014 um 11:04 Uhr von Kulum
"Gerade die IGM ist bekannt dafür, nicht grad zimperlich zu sein."
Seit wann so polemisch?
Und an unseren Alias
versuch mal in der Politik als Mitglied einer Partei ne eigene Liste zur Wahl aufzustellen. Ich geb dir also Recht: Das nennt sich Demokratie. Schon vergessen? Demokratie: Herrschaft des Volkes. Die Mehrheiten entscheiden, nicht jeder Kasper für sich. Allen Menschen recht getan - eine Kunst die keiner kann. Es wird fast immer jemanden geben, der nicht ganz glücklich mit seinem Listenplatz ist.
Ich würde mir eher Gedanken machen, warum der Rest der IGM Liste der Meinung ist, dass du nicht ganz so wichtig für die zukünftige BR Arbeit bist, wie vor dir gesetzte.
Erstellt am 21.01.2014 um 12:05 Uhr von MISIUBEN
Danke für die Vielzahl der Antworten. Natürlich sollte so ein Schritt gut überlegt sein.
Leider gab es bei der IGM schon einige rauswürfe deswegen. Ich habe mir auch Gedanken über meinen Platz gemacht. Leider gibt es Verschieden Auffassungen über BR Arbeit. Für mich zählt eher der Dienst am Menschen Vorort im Betrieb . Laut IGM bin ich soweit unten da ich mich sehr wenig auf Gewerkschaftlichen Veranstaltungen sehen lasse.Was mich halt Ärgert ist das Leute die auf jeder Veranstaltung sind aber in meinen und anderer Augen wenig Sozialkompetenz haben vor mir auf einem Platz sind.
Erstellt am 21.01.2014 um 14:14 Uhr von MarkusW
Wenn es noch keine weitere Liste gibt, dann wird es eine Personenwahl, und da ist der Listenplatz egal. Die Personenwahl ist sowiso die gerechteste Wahl, zumindest in kleineren Betrieben, wo man sich noch kennt.
Erstellt am 21.01.2014 um 15:51 Uhr von Pjöööng
Zitat (MarkusW):
"Die Personenwahl ist sowiso die gerechteste Wahl ..."
Das hängt aber sehr stark davon ab, wie man "Gerechtigkeit" definiert. Ich würde das jedenfalls so nicht unterschreiben.
Zitat (MarkusW):
", zumindest in kleineren Betrieben, wo man sich noch kennt."
Dort ist dieses Wahlverfahren sowieso das einzig zulässige.
Erstellt am 21.01.2014 um 16:09 Uhr von Kölner
MarkusW
Aussagen über die Personenwahl als die gerechtere, sollte man sich schenken. Gerade dann auch, wenn man was von den Gewerkschaften hält.
Die Mehrheitswahl und zB der Beitritt zu einer Gewerkschaft fussen auf Art 9 GG...