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Minderheiten

S
Schreiner
Nov 2016 bearbeitet

Können AN die einen Monat vor der Wahl Eingestellt wurden eigentlich mit wählen. (stehen nicht auf der Wählerliste) Hätte aber große Auswirkungen da mit den 2 AN den Frauen 1 Sitz im BR zustehen würde und Liste 1 auch auf den 7. + 9. Listenplatz eine Frau hat. Ich liste 2 (Einzelkandidat) bin davon ja nicht betroffen aber liste 1 müsste dann der 4. seinen Platz für eine Frau räumen.

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Community-Antworten (6)

R
Rattle

20.01.2014 um 06:56 Uhr

Hallo,

nein, die AN können nicht wählen und nicht gewählt werden § 8 BetrVG.

MFG

H
Hartmut

20.01.2014 um 06:58 Uhr

Hallo Schreiner, kurz gesagt, wählen kann nur, wer zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 18 Jahre alt, und seit mindestens 6 Monaten in der Firma angestellt ist. Das trifft auf die AN, die du meinst, nicht zu.

H
Hoppel

20.01.2014 um 07:21 Uhr

Ich krieg hier wirklich die Krise ...

@ Rattle Falsch!

@ Hartmut

Knapp vorbei ist auch daneben!

Die Antwort auf die Frage "Können AN die einen Monat vor der Wahl Eingestellt wurden eigentlich mit wählen. (stehen nicht auf der Wählerliste) " MUSS mit einem ganz klaren JA beantwortet werden, sofern die Voraussetzungen des § 7 BetrVG erfüllt sind.

Die Wählerliste MUSS bis zum Tag vor der ersten Stimmabgabe laufend um Zu-/Abgänge korrigiert werden.

Auf den Sitzanspruch des Geschlechts der Minderheit hat das aber überhaupt keinen Einfluss, da hier ausschließlich auf den Zeitpunkt abzustellen ist, an dem das Wahlausschreiben erlassen wurde.

L
Lexipedia

20.01.2014 um 08:13 Uhr

@Hartmut Du verwechselst aktives und passives Wahlrecht!

@Schreiner Wie schon Hoppel geschrieben hat muss die Wählerliste täglich auf aktualität kontrolliert und angepasst werden. Gönnt mal den Frauen den Platz! Sonst würde die Wahl bei einer Klage vor Gericht einkassiert werden und ihr wärt ohne BR

@Hoppel Ich raufe mir bei solchen tollen Antworten immer die Haare. Deshalb habe ich auch schon eine Glatze!

S
Schreiner

20.01.2014 um 11:17 Uhr

@Lexipedia Ich Gönne den Frauen den Platz sehr gerne nur müsste ich dem WV mit § darauf hinweisen können. Konstituierende Sitzung ist morgen.

K
Kölner

20.01.2014 um 11:21 Uhr

@Schreiner Welchen Platz? Sie hätten maximal mitwählen dürfen aber eben nicht gewählt werden! Und was das Geschlecht in der Minderheit betrifft: Das ist in 4 Jahren erst wieder Thema.

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