Ehemalige Leiharbeiterin mit jetziger Festanstellung möchte für die BR Wahl kandidieren
Zur Betriebsratswahl hat sich eine ehemalige Leiharbeiterin (seit 5 Jahren mit kurzen Unterbrechungen, die letzte Juni 2013) aufstellen lassen. Sie ist seit Dezember 2013 fest bei uns Angestellt, erfüllt somit aber nicht die Vorraussetzungen (mind. 6 Monate) laut BetrVG §7 und §8. Kennt jemand eine aktuelle Rechtsprechung?
Community-Antworten (9)
16.01.2014 um 12:06 Uhr
War denn im Dezember eine Lücke zwischen Festanstellung und Beschäftigung im Leih-Arbeitsverhältnis bei Euch im Betrieb?
16.01.2014 um 12:15 Uhr
Die Kollegin ist direkt von der Leiharbeit in die Festanstellung gewechselt ohne Auszeit. Somit ist sie über 6 Monate im Unternehmen aber zum Zeitpunkt (10:03.2014) der Wahl erst 3 MOnate.
16.01.2014 um 13:07 Uhr
@Edmond, wenn es einen lückenlosen Übergang von Leiharbeit in festes Beschäftigungsverhältnis gegeben hat, wir die Beschäftigungszeit als LA mit angerechnet.
16.01.2014 um 13:10 Uhr
BAG Urteil vom 10.10.2012 Leiharbeit zählt bei der Betriebsratswahl als Beschäftigungszeit dazu. Damit kann sich die Kollegin aufstellen lassen.
16.01.2014 um 21:13 Uhr
Und hier dann auch noch das AZ, das BAG hat am 10.10.12 nämlich nicht nur ein Urteil gesprochen: 7 ABR 53/11
29.03.2014 um 18:36 Uhr
Hallo zusammen, ich habe ein ähnliches Problem. Ich bin seit Anfang Dez. 2012 bis 31.12.2013 als Leiharbeiter in einer Firma eingesetzt gewesen. Dort habe ich dann zum 01.01.2014 eine Fertigstellung bekommen. Jetzt wollte ich mich zur Betriebsrat Wahl aufstellen lassen habe auch doppelt soviel Stützunterschriften als ich überhaupt brauche. Jetzt kommen Sie das ich nicht ununterbrochen da gearbeitet hätte. Ich hatte von 09.12.13 bis 31.12.13 Urlaub und Überstunden abgefeiert. Zählt das als Unterbrechung? und kann mich so nicht aufstellen lassen? LG Thomas
29.03.2014 um 19:29 Uhr
- Jetzt kommen Sie das ich nicht ununterbrochen da gearbeitet hätte. Ich hatte von 09.12.13 bis 31.12.13 Urlaub und Überstunden abgefeiert. Zählt das als Unterbrechung?* Manchmal möchte ich mir vor Verzweiflung die Haare ausraufen und laut schreien, wenn ich hier lese, was manche Menschen in Betrieben im Zusammenhang mit der BR Wahl von sich geben. Du solltest Deine Kollegen mal fragen ob sie glauben, dass ihr Arbeitsverhältnis unterbrochen ist bzw. beendet ist, wenn sie Urlaub nehmen oder Überstunden abbummeln. Zählt das als Unterbrechung? Nein, wer das behauptet redet gequirlten Dummfug! Du kannst Dich aufstellen lassen!
29.03.2014 um 21:04 Uhr
Danke für deine Antwort. Dass wäre mir nämlich auch neu gewesen mal sehen was Sie die Tage noch sagen. Sie wollten das im Wahlvorstand besprechen und entscheiden. Mal schauen wie ich denen noch auf die Füße treten kann. Vielleicht haben Sie auch Angst vor Konkurrenz das ich den jetzigen Mitglieder einen Platz streitig machen könnte. Weil ein großer Teil der Belegschaft hinter mir steht. LG Thomas
03.04.2014 um 18:34 Uhr
Hallo, so zum neusten Stand mal ein paar Infos. Nachdem ich am Freitag meine Vorschlagsliste abgegeben habe kam nochmal der Kommentar ich hätte ja eine Unterbrechung in meiner Beschäftigung in der Firma gehabt. Das sehe sehr schlecht aus, aber der Wahlvorstand würde das ja entscheiden und nicht ER alleine. Nach meiner Kenntnis ist es doch so das der Vorschlag innerhalb von 2 Werktage vom Wahlvorstand geprüft werden müsste. Ich habe bis heute 4 Werktage kein Bescheid und heute ist Fristende. Denke die Augmentieren so das ich Urlaub und Überstunden ja bei der Leiharbeitsfirma genommen hätte und so nicht dort eingesetzt war. Aber ich musste erst meinen Urlaub und Überstunden in der Firma wo ich eingesetzt war genehmigen lassen damit ich den überhaupt bei der Leiharbeitsfirma einreichen konnte. Desweiteren kommt mir die Wählerliste Spanisch vor und zwar steht hinten nicht das Geb. Datum sonder das Eintrittsdaum in der Firma? Das 2 bei doppelter Stützunterschrift streicht einfach der Wahlvorstand die doppelten bei einer Vorschlagliste ohne den Unterstützer zu fragen wenn Er jetzt wirklich unterstützen will. Langsam denke ich das genug Fehler gemacht worden sind um die bevorstehende Wahl anzufechten? Muss ich da bis zum Ende warten oder kann man jetzt schon die Wahl kippen? Oder wie sollte ich am besten vorgehen?
Lg Thomas
Verwandte Themen
Gleiches Geld für gleiche Arbeit: Erfahrung mit AGG?
ÄlterWir vehandeln als Betriebsrat den Fall einer jungen Frau, die für die gleiche Arbeit deutlich weniger verdient als ein männlicher Kollege mit gleicher Ausbildung und gleicher Berufserfahrung. Die Abte
Festanstellung einklagen - Voraussetzungen?
ÄlterHallo zusammen ! Irgendwie ist es uns nicht möglich den Betriebsrat um Hilfe zu bitten. Darum erhoffen wir Hilfe hier in diesem Forum: Wir drei arbeiten seit 5 bis 10 Jahren als "Bedarfsbeschäftigte"
Telzeitkraft Festanstellung
ÄlterHallo zusammen, eine Frage: rechtfertigt eine oder mehrere Verlängerungen einer Teilzeitstelle eine Festanstellung? In unserem Fall ist der Vertrag mit der Aushilfskraft schon drei mal verlängert word
Schreiben zur Festanstellung des JAV - Gibts irgendwo eine Vorlage?
ÄlterHallo zusammen. Als jugenvertreter hat man soweit ich weis Anspruch auf eine Festanstellung. Gibts irgendwo eine Vorlage wie das schreiben zur Festanstellung gefasst sein muss? Brauche schnell Hilf
Übernahme eines Pflegeheims durch große Gruppe
ÄlterHallo, wir haben letzte Woche einen Betriebsrat gegründet und stehen gleich vor der ersten komplexen Situation. Wir sind in einem Seniorenpflegeheim beschäftigt und das Heim soll von einer großen, seh