Erstellt am 15.01.2014 um 08:10 Uhr von Oblatixx
Was willst Du hier mitreden? Ein Pfand ist doch ok, das ist ja keine Gebühr. Ich würde mir eh ein eigenes Schloss mitbringen, von dem ich weiß, wieviele Schlüssel es gibt und wo die sich befinden ...
Erstellt am 15.01.2014 um 08:16 Uhr von Hoppel
@ stefano
Ich halte es für legitim, ein Pfand für das Schloss zu verlangen. Wird das Schloss zurück gegeben, muss man das Pfandgeld ja auch zurück erhalten.
Der BR kann vom § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG (Ordnung im Betrieb) Gebrauch machen. Aber habt ihr keine wichtigeren Themen bzw. warum wollt ihr hier ggf. mitreden?
Erstellt am 15.01.2014 um 08:25 Uhr von Oblatixx
Ich finde es unerhört, nachdem man Antworten bekommen hat, die nicht ins Konzept passen, den Eröffnungsbeitrag zu löschen. Irgendwie ist das Mode geworden.