Zustimmung zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers in Festanstellung
Hallo Zusammen, wir sind ein neu gegründeter BR. Jetzt wurde ein Leiharbeitnehmer festangestellt ohne uns zu informieren. In wieweit muss der AG unsere Zustimmung einholen, da der Leiharbeitnehmer schon 1,5 Jahre im Betrieb arbeitet.
Community-Antworten (4)
22.07.2022 um 16:07 Uhr
Betriebsverfassungsrechtlich ist die Übernahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsaufnahme wie eine Einstellung anzusehen.
Die Übernahme eines Leiharbeitnehmers ist gem. § 14 Abs. 3 AÜG i. V. m. § 99 BetrVG zustimmungspflichtig
22.07.2022 um 16:42 Uhr
Danke für die schnelle Antwort, ich dachte mir schon, dass das an uns vorbei geschmuggelt wurde. Wir sind eben erst seit 2 Wochen im Amt. Werden die GL informieren, dass das so nicht geht
22.07.2022 um 18:11 Uhr
Relfe hat es auf den Punkt gebracht.
22.07.2022 um 21:12 Uhr
Zitat Elefant100 : ich dachte mir schon, dass das an uns vorbei geschmuggelt wurde.
Immerhin ist positiv, dass der Leiharbeitnehmer von Euerem Betrieb übernommen wurde.
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