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Zustimmung zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers in Festanstellung

E
Elefant100
Jul 2022 bearbeitet

Hallo Zusammen, wir sind ein neu gegründeter BR. Jetzt wurde ein Leiharbeitnehmer festangestellt ohne uns zu informieren. In wieweit muss der AG unsere Zustimmung einholen, da der Leiharbeitnehmer schon 1,5 Jahre im Betrieb arbeitet.

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Community-Antworten (4)

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Relfe

22.07.2022 um 16:07 Uhr

Betriebsverfassungsrechtlich ist die Übernahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsaufnahme wie eine Einstellung anzusehen.

Die Übernahme eines Leiharbeitnehmers ist gem. § 14 Abs. 3 AÜG i. V. m. § 99 BetrVG zustimmungspflichtig

E
Elefant100

22.07.2022 um 16:42 Uhr

Danke für die schnelle Antwort, ich dachte mir schon, dass das an uns vorbei geschmuggelt wurde. Wir sind eben erst seit 2 Wochen im Amt. Werden die GL informieren, dass das so nicht geht

K
Kampfschwein

22.07.2022 um 18:11 Uhr

Relfe hat es auf den Punkt gebracht.

C
Challenger

22.07.2022 um 21:12 Uhr

Zitat Elefant100 : ich dachte mir schon, dass das an uns vorbei geschmuggelt wurde.

Immerhin ist positiv, dass der Leiharbeitnehmer von Euerem Betrieb übernommen wurde.

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