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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlbewerber Treffen

K
Krueger
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben einen BR und wählen wohl im April 2014. Einen WV gibts noch nicht. Ein paar Kollegen und ich wollen mit einer neuen Liste antreten. Ab und zu treffen wir uns in der Firma, um uns zu besprechen.

Diese Treffen, ist das Arbeitszeit oder Freizeit? Wie wird das bei euch gehandhabt?

1.49309

Community-Antworten (9)

R
Rattle

26.12.2013 um 09:05 Uhr

Hallo,

aufjedenfall ist das keine arbeitszeit, nur der wahlvorstand und der BR kann während der arbeitszeit ihre aufgaben wahrnehmen.

MFG

H
Hartmut

26.12.2013 um 10:06 Uhr

Hallo Krueger, ihr seid ja noch keine 'offiziellen' Wahlbewerber, weil ein WV noch nicht existiert. Andererseits sind eure Treffen sind ganz klar mit einem, wie soll ich sagen, Wahlbewerbungsvorhaben verbunden. Der Fitting widmet dem Schutz des Wahlrechts und dem Schutz der Wahl eigene Kapitel, aber ich habe da nichts gefunden, was für euch einschlägig wäre.

Daher von mir nur eine Empfehlung: Keine Dienstzeit! Wenn schon in der Firma treffen, dann nach Dienstschluss oder in der Mittagspause. Wir hatten uns seinerzeit früh getroffen, gleich zu Beginn der Gleitzeit, aber wir hatten schon eingestempelt. Ahem .. war wohl nicht ganz korrekt. :)

T
Topas

26.12.2013 um 12:06 Uhr

Wieder typisch. Hach, könnte ich gegen was verstoßen. Trefft euch und schert euch einen Kehricht um den Rest! Wen's stört, der soll was sagen oder es lassen.

F
Farce

26.12.2013 um 12:15 Uhr

Hach, wie mir diese Antwort doch so bekannt vorkommt…

Und die Namenswahl passt auch noch……

N
Nubbel

26.12.2013 um 12:33 Uhr

okay, die hatten wir schon

E
EightBall

26.12.2013 um 13:27 Uhr

Wir hatten uns zwei, drei Mal in der Kneipe gegenüber der Firma getroffen, und ein Mal in der Aula der Firma, für Fotos. Gedanken darum hatten wir uns gar nicht gemacht.

F
Farce

26.12.2013 um 13:42 Uhr

@ Nubbel Sorry, aber dieses mal solltest Du dir den Schuh nicht anziehen. Mir schwebt da ganz was anderes vor……

S
schmitti

26.12.2013 um 14:48 Uhr

Solches Treffen während der Arbeitszeit dürfte eine berechtigte Abmahnung auslösen, wenn der AG nicht in Weihnachtsstimmung ist. Auch kann er hier dann entsprechend den Lohn kürzen.

H
Hoppel

27.12.2013 um 17:35 Uhr

@ Krueger

Treffen auf Listenebene sind dem Freizeitvergnügen zuzuordnen. Es handelt sich NICHT um vergütungspflichtige Arbeitszeit.

Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob der WV bereits eingesetzt und/oder das Wahlausschreiben erlassen wurde.

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