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Gründung Betriebsrat nach vorheriger MAV Vertretung

R
Rintintin
Nov 2016 bearbeitet

Komme leider nicht direkt auf die Antworten, deshalb jetzt noch mal zur Klärung. Wir haben noch bis zum 31.12 eine Mitarbeitervertretung in 3 großen Regionen und weitere kleine Vertretung der einzelnen gGmbH und darüber eine eGMAV. Der Dienstgeber hat sich entschlossen auf Forderungen, die der Bischof stellte, um weiter der kirchlichen Grundordnung zu unterliegen, nicht einzugehen, und damit ab 01.01.2014 dem weltlichen Recht zu unterliegen. Ein von uns versuchte Verlängerung der MAV bis zum neu gewählten Betriebsrat lehnte er ab, da es dafür aus seiner Sicht keine Möglichkeit der Nachwirkung gibt, da ja die Kirchlichen Recht am 31.12. enden. Wir haben das anders gesehen, da es auch in einem Kommentar zur MAVO diese Möglichkeit wohl angefacht ist. Hat diesen Fall so bisher wohl noch nicht gegeben, jedenfalls haben wir keine Info darüber gefunden. Der Arbeitgeber will nun die Regionen in kleine Betriebsteile, die jeweils einen Betriebsrat wählen sollten spalten, so dass es dann nur 1,3 und maximal 5 Gremien geben wird, nach dem Motto "Teile und Herrsche". Vor allem ohne Freistellung und damit auch ohne die Möglichkeit sich vernünftig auf die neue Aufgabe vorzubereiten. Natürlich sind mir mit der Gewerkschaft im Austausch und werden auch von da unterstützt. Trotzdem bin ich an Meinungen und Ideen interessiert, die von auswärts und damit auch neutral sind kommen. Schon mal vielen Dank an alle die geantwortet haben. Habe diese Seite jetzt erst eher zufällig entdeckt und bin begeistert.

2.502013

Community-Antworten (13)

F
Farce

22.12.2013 um 19:48 Uhr

Herzlichen Glückwunsch!

Das weltliche Recht ist doch um einiges besser als das Selbstgestricke der armen Kirchen.

Ihr besorgt euch jetzt einen vernünftigen Kommentar und bereitet euch auf die Wahl eines BR vor. In eurem Fall kann dieser allerdings nur über eine vorher einzuberufende Betriebsversammlung initiiert werden. Da ihr ab dem neuen Jahr ja Vertretungslos seid, müsste dies schnellstmöglich passieren.

A
ActionHero

22.12.2013 um 19:58 Uhr

Hier wäre jetzt aber noch zu Prüfen, ob nicht doch noch ein Tendenzunternehmen vorliegt, das dann nach § 118 BetrVG zu behandeln wäre.

K
Kölner

22.12.2013 um 20:24 Uhr

Das prüfen überlässt man aber dem AG und verhält sich so als wenn man es nicht wäre...

A
ActionHero

22.12.2013 um 22:51 Uhr

Naja, ich würde jetzt sagen: „Einen Versuch hast Du noch!“

Und da ich erst am Dienstag wieder vor Ort bin, hast Du bis dahin Zeit……

A
ActionHerone

22.12.2013 um 23:31 Uhr

Leg ihm das Handwerk

G
gironimo

23.12.2013 um 09:12 Uhr

Ich würde in dieser Frage dann doch den engeren Kontakt zur Gewerkschaft suchen (bzw. pflegen). Sie kann Euch nicht nur bei der Wahl behilflich sein, sondern auch bei grundsätzlichen Fragen weiterhelfen. Die Abwägung neutral und nicht neutral ist dabei nicht angebracht. Es geht um die Interessenvertretung der AN, die ist niemals "neutral".

Gerade die Abwägung, ob Einzel-BR in kleinen Standorten besser sind oder ob man doch lieber durch Abstimmung einen großen BR herbeizuführen sollte, ist kaum aus der Ferne zu beantworten. Dazu muss man die Verhältnisse besser kennen.

Grundgedanke des BetrVG ist es, die Betriebsratsstrukturen möglichst weit auch in kleinere Betriebe zu etablieren - was für Standort-BRs spricht. Man kann sich dabei aber auch verzetteln (wie Ihr ja wohl auch annehmt).

Zu welchem Schluss Ihr auch kommt - der AG kann es jedenfalls nicht für Euch bestimmen. Das ist Wille der AN. An einer Abstimmung im Sinne des § 4 BetrVG sind ja keine all zu großen Hürden gekoppelt.

A
ActionHero

25.12.2013 um 14:34 Uhr

@Actionherone

Geht es auch mit dem normalen Nick? Oder fehlt es hierzu an einem entsprechenden Mut?

Wir sind doch nicht hier, um jemandem das Handwerk zu legen…..ein ActionHero zumindest hat diese Absicht nicht.

@Kölner, @All Auch scheint hier etwas fehlinterpretiert zu werden.

Mit meiner Antwort habe ich auch keinesfalls ausdrücken wollen, dass die Antwort von Kölner grundsätzlich in die falsche Richtung geht. Wäre dies der Fall, so hätte ich es auch so benannt.

Falsch wäre hier allein die vom lieben Kölner praktizierte minimalistische Art seiner Antwort, die so einiges an Fehlinterpretationen zulassen würde.

Durch das „Naja“ wollte ich eigentlich ja auch ausdrücken, dass ich die hier gegebene Antwort so nicht als ganz korrekt ansehe und eine „Verschlimmbesserung >;->)“ erwarte.

Nicht ganz korrekt aus folgenden Gründen: Natürlich kann jeder, auch ein AG, hinterher alles Prüfen. D. h. jetzt aber nicht, dass ein BR, WV oder sonstiger Initiator einer Wahl, hier nicht auch eine Prüfpflicht hat. Wie sonst sollte überhaupt feststellbar sein, was hier letztlich zu wählen wäre. Zumal es ja auch Grenzfälle gibt, die entweder eine Wahl nach dem BetrVG oder gar eine nach dem BPersVG begründen könnte.

Und da hier schon bei der Einleitung der Wahl Unterschiede bestehen, ist eine vorherige Prüfung durch den/die Einleitenden eigentlich unabdingbar.

Da es sich hier auch um eine grundsätzliche Vorgabe handelt, kann ich sie nicht so einfach weiterdelegieren und es anderen überlassen.

Auch bezogen auf den 118er des BetrVG, ergibt sich schon aufgrund der hier möglichen unterschiedlichen Behandlung, eine vorherige Prüfpflicht durch den Initiator. Hiervon abhängig ist ja auch, was letztlich eingeleitet wird.

Solange keine „mögliche“ Verzichtserklärung auf die Wahrnehmung der hier unter dem Absatz 2 vorgesehenen Herausnahme aus dem Anwendungsbereich des BetrVG vorliegt, oder diese sich durch eine begründete Änderung der Zuordnung ergibt, besteht natürlich eine Pflicht zur Prüfung, ob hier nur die Voraussetzungen des Abs. 1 gegeben sind und eine BR gewählt werden kann, oder doch noch die des Abs. 2 vorliegen; und somit kein BR gewählt werden kann.

Jetzt dieses einfach zu ignorieren und die Prüfung dem AG zu überlassen, geht wohl in die falsche Richtung. Hat ein AG im Falle des Abs. 1 noch die Möglichkeit zur Prüfung, um dann einzelne strittige Punkte klären zu lassen, so kann er im Falle des Abs. 2, nur die Ungültigkeit der Wahl feststellen lassen. Was dann bei einer Wahleinleitung ohne vorherige Prüfung, ja zur reinen Zeitverschwendung führen könnte.

Ehrlich gesagt ist mir aber nicht ganz klar, um was für Handlungen/Forderungen es hier gehen sollte, die dazu führt, dass hier auf einmal eine andere Rechtsnorm entsteht. Es könnte ja auch sein, dass diese weiterhin besteht. Hier wäre die Kenntnis des genauen Grundes doch sehr hilfreich. Eine bloße Behauptung ohne nähere Darlegung der Gründe durch den Dienstherrn dürfte hier nicht ausreichend sein.

Verlässt man sich auf diese und wählt einfach einen BR, könnte es irgendwann zu einem bösen erwachen kommen. Auch wenn die Möglichkeit der Unterwerfung unter das weltliche Recht besteht, so unterliegt dieses aber auch der Einhaltung einer gewissen Norm und kann nicht einfach mal so nebenbei erklärt werden.

Ich hoffe jetzt zumindest meiner Pflicht, wer A sagt, muss auch B sagen nachgekommen zu sein, und den Grund meines Einwandes hiermit dargelegt zu haben.

Wenn hier andere Meinungen oder sonstige Einwände bestehen, kann und sollte man auch jederzeit darüber Reden. Keinesfalls aber sollten wir hier beigehen und versuchen, anderen hier ein Handwerk zu legen oder ähnlich Unproduktives zu praktizieren.

In diesem Sinne wünsche ich allen hier noch ein frohes Weihnachtsfest.

N
nicoline

25.12.2013 um 18:28 Uhr

Hallo Rintintin, ich sehe es exakt genau so wie ActionHero in Antwort 2 und 7. Das ein Dienstherr so einfach entscheiden kann dass er auf Forderungen, die der Bischof stellte, um weiter der kirchlichen Grundordnung zu unterliegen, nicht einzugehen, und damit ab 01.01.2014 dem weltlichen Recht zu unterliegen. wage ich stark zu bezweifeln. Eine Wahl anzuleiern unter dem hier drohenden Aspekt der Nichtgkeit, halte ich für verantwortungslos den Beschäftigten gegenüber. Vermeiden läßt sich das eben, wenn man es vorher abklärt, u.U. muss man sich auch streiten mit dem AG, aber einfach eine Wahl anzuleiern, ohne die geringste Ahnung von der rechtliche Grundlage..... na ja, hab ich ja schon gesagt.

N
Nubbel

25.12.2013 um 20:02 Uhr

man sollte nicht freiwillig rechte aufgeben, nur weil man zu laut tendenzbetrieb gerufen hat, zumal das für eine wahl völlig schnurz ist.da ist kölner zu folgen.

wenn die gewerkschaft mit im boot ist, verstehe ich eure bedenken nicht. und nur weil rintintin hier nichts darüber schreibt, muss man nicht gleich unwissenheit in der rechtlichen grundlage unterstellen.

vielmehr sollte man selber zugeben, dass man ohne nähere informationen zu dem neuen konstrukt, dies nicht beurteilen kann

A
ActionHero

26.12.2013 um 11:18 Uhr

„man sollte nicht freiwillig rechte aufgeben, nur weil man zu laut tendenzbetrieb gerufen hat, zumal das für eine wahl völlig schnurz ist.da ist kölner zu folgen.“

Richtig, es wäre nur schlecht wenn man diese Rechte vielleicht gar nicht hat. Wenn es alles schnurz ist, kann ich ja zukünftig auch immer links Fahren und den Gegenverkehr von der Bahn scheuchen. Es geht ja schließlich nur ums Fahren und nicht ums „Wie“.

Wenn der eigene Horizont Top ist und ausreicht um eine Wasseroberfläche zu überschauen, dann aber Probleme mit dem gegenüberliegendem Ufer hat, würde ich wahrscheinlich auch jedem folgen der dieses dann erklimmt.

„muss man nicht gleich unwissenheit in der rechtlichen grundlage unterstellen.“ Wer unterstellt hier wem was? Ließt Du gerade in einem Buch, oder woher sonst beziehst Du diese Weisheit?

„vielmehr sollte man selber zugeben, dass man ohne nähere informationen zu dem neuen konstrukt, dies nicht beurteilen kann“

Wenn mich mein Kurzzeitgedächtnis, dieses soll ja recht flüchtig sein, noch nicht verlassen hat, müsste es mir jetzt sagen, dass genau das der Punkt ist der hier Zweifel aufkommen lässt und auch so benannt wurde.

So gesehen weiß ich gar nicht, was Du hier eigentlich sagen willst? Oder sollte vielleicht etwas im Weihnachtstrunk gewesen sein, das nicht so ganz bekömmlich war?

N
Nubbel

26.12.2013 um 12:31 Uhr

diese art antworten zu zerpflücken ..... unverwechselbar :) möchtest du dich nicht heute schon outen? einen nick kann man schon zuordnen!

F
Farce

26.12.2013 um 14:02 Uhr

Nun nimm den Jungs mal nicht die Spannung……wir werden es ja noch früh genug erfahren. Hoffe ich zumindest.

Aber das mit dem zuordnen ist so eine Sache, versuche ich die ganze Zeit schon und komme dabei auf die dollsten Ideen.

N
Nubbel

26.12.2013 um 17:40 Uhr

Da der Betriebsrat ja seinen Betrieb am besten kennt weiss er sicherlich auch um die unterschiedlichen Aufgaben seiner Belegschaft. Davon sollte man ausgehen können.

Muss sich jemand ständig an und aus stempeln nur nervig. Korrigier mich, wenn ich falsch liege: ausstempeln muss man sich doch nur, wenn man nicht mehr seiner Arbeit nachgeht, oder? Wieso sollte es dann dazu kommen, dass man ständig ein- und ausstempeln muss als Heimleitung oder PDL?

Allerdings wird die Vertrauensarbeit auch öfters von Arbeitgebern missbraucht Das öfters kannst Du getrost durch meistens ersetzen.

und grade Mitarbeitern mit Leitungsfunktionen (nicht leitend) sollen so viele anfallende Überstunden nicht vergütet bekommen. Ja genau und kann das aus Sicht des BR richtig sein? Sofern es keine ltd. Angestellten sind, ist der BR auch für diese Arbeitnehmer zuständig. Ich finde nicht, dass es gerechtfertigt ist, deren Überstunden nicht zu bezahlen.

und zum Vergleich die hero

„man sollte nicht freiwillig rechte aufgeben, nur weil man zu laut tendenzbetrieb gerufen hat, zumal das für eine wahl völlig schnurz ist.da ist kölner zu folgen.“ Richtig, es wäre nur schlecht wenn man diese Rechte vielleicht gar nicht hat. Wenn es alles schnurz ist, kann ich ja zukünftig auch immer links Fahren und den Gegenverkehr von der Bahn scheuchen. Es geht ja schließlich nur ums Fahren und nicht ums „Wie“.

„muss man nicht gleich unwissenheit in der rechtlichen grundlage unterstellen.“ Wer unterstellt hier wem was? Ließt Du gerade in einem Buch, oder woher sonst beziehst Du diese Weisheit?

„vielmehr sollte man selber zugeben, dass man ohne nähere informationen zu dem neuen konstrukt, dies nicht beurteilen kann“ Wenn mich mein Kurzzeitgedächtnis, dieses soll ja recht flüchtig sein, noch nicht verlassen hat, müsste es mir jetzt sagen, dass genau das der Punkt ist der hier Zweifel aufkommen lässt und auch so benannt wurde.

So gesehen weiß ich gar nicht, was Du hier eigentlich sagen willst? Oder sollte vielleicht etwas im Weihnachtstrunk gewesen sein, das nicht so ganz bekömmlich war?

cool

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