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Wirtschaftsausschuss

T
Toninoel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen unserer Betrieb lässt über den paritatischen Wohlfahrtsverband die Pflegesätze mit den Pflegekassen verhandeln und daraus ergeben sich die Pflegesätze für die Bewohner. Nun würde uns mal interessieren ob der Wirtschaftsausschuss sich die Vergütungvereinbarung und die Bemessungsgrundlagen zeigen oder zur Verfügung stellen lassen kann? Da in diesen Vereinbarungen Jahreseinkommen stehen die aber nie gezahlt werden in unseren Betrieb.

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Community-Antworten (4)

E
EightBall

20.12.2013 um 13:44 Uhr

Der WA hat das Recht zur Einsicht in die wirtschaftlichen Unterlagen des Unternehmens. Das gilt soweit ich weiß umfassend.

C
Coolidge

20.12.2013 um 13:53 Uhr

geht vielleicht an der eigentlichen Frage vorbei, aber wenn ich es richtig verstehe ist euer Betrieb im sozialen Bereich tätig. Habt ihr schon mal abgeklärt ob es sich bei eurem Betrieb um einen Tendenzbetrieb handelt?

K
Kölner

20.12.2013 um 18:26 Uhr

Bloß nicht abklären! Das könnte nach hinten losgehen. Ich würde eine Einsicht fordern und dann weise entscheiden, wie sich der AG dazu verhält.

Übrigens muss der AG NICHT den Betrag zahlen, der in den Pflegesätzen abgehaspelt wurde.

T
toninoel

21.12.2013 um 10:11 Uhr

Danke Kölner

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