Erstellt am 20.12.2013 um 12:44 Uhr von EightBall
Der WA hat das Recht zur Einsicht in die wirtschaftlichen Unterlagen des Unternehmens. Das gilt soweit ich weiß umfassend.
Erstellt am 20.12.2013 um 12:53 Uhr von Coolidge
geht vielleicht an der eigentlichen Frage vorbei, aber wenn ich es richtig verstehe ist euer Betrieb im sozialen Bereich tätig. Habt ihr schon mal abgeklärt ob es sich bei eurem Betrieb um einen Tendenzbetrieb handelt?
Erstellt am 20.12.2013 um 17:26 Uhr von Kölner
Bloß nicht abklären! Das könnte nach hinten losgehen.
Ich würde eine Einsicht fordern und dann weise entscheiden, wie sich der AG dazu verhält.
Übrigens muss der AG NICHT den Betrag zahlen, der in den Pflegesätzen abgehaspelt wurde.
Erstellt am 21.12.2013 um 09:11 Uhr von toninoel