W.A.F. LogoSeminare

Unterstützerunterschrifte für Listenwahl?

B
Banker
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, zunächst muss ich vorwegschicken, das ich in der BR Arbeit noch eine Erfahrung habe. Bitte sehen Sie mir ggf eine "dumme" Frage als nach. In unserem Betrieb wird es dieses Mal eine Listenwahl geben und einige Kollegen und ich würde uns gern in einer neuen Liste zur Wahl stellen. Leider erhalten wir von unseren alten Hasen nur sehr wenig aktive Unterstützung und wir wollen grundlegende Fehler vermeiden um nicht Formfehlern zu unterliegen. Wir haben über die Wahlordnung bereits einiges gelesen aber eine Frage kann uns keiner beantworten. Für die Einreichung der Liste benötigen wir ja Unterstützerunterschriften. In unserem Fall wären es 40 Personen. Ab wann kann die Liste denn erstellt werden bzw ab wann dürfen wir Unterschriften einholen? Ab dem vom Wahlvorstand veröffentlichten Termin oder bereits vorher? Und dürfen wir uns auch selbst unterstützen?

Schon vorab Danke für die Antworten! Gruß,

3.23707

Community-Antworten (7)

A
AlterHase

17.12.2013 um 23:16 Uhr

„Ab wann kann die Liste denn erstellt werden bzw ab wann dürfen wir Unterschriften einholen? Ab dem vom Wahlvorstand veröffentlichten Termin oder bereits vorher?“

Ab dem Zeitraum, ab dem eine entsprechende Liste greifbar ist. Das kann auch ein Jahr vorher sein.

Der einzig hier zu beachtende Termin ist der der Abgabe beim Wahlvorstand. Dieser Zeitpunkt ergibt sich aus dem Wahlausschreiben.

„Und dürfen wir uns auch selbst unterstützen?“ Ja, jeder Bewerber kann auch gleichzeitig als Unterstützer auftreten.

B
Banker

17.12.2013 um 23:26 Uhr

danke für die schnelle Antwort \"AlterHase\"..

\"Ab dem Zeitpunkt ab dem die Liste greifbar ist\" => Bedeutet das ab dem Moment ab dem die Liste das erste Mal erstellt wurde? Gruß.

S
schmitti

17.12.2013 um 23:47 Uhr

AlterMann, es steht nirgends genau ab wann Stützunterschriften gesammelt werden dürfen. Doch es wird wohl so sein, ab Ankündigung der Wahl durch Aushang durch den WV....... Begründung, denn nur macht diese BAG Entscheidung Sinn. .....BAG, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 377/10......BAG: "Aufgestellt" sind Wahlbewerber, sobald die nötigen Stützunterschriften vorliegen, und zu diesem Zeitpunkt muss Wählbarkeit noch nicht vorliegen ..... Denn sonst könnte man direkt nach der Wahl einen Wahlvorschlag mit Stützunterschriften erstellen, am besten von der gesamten Belegschaft und alle wäre Kündigungsgeschützt.

A
AlterHase

18.12.2013 um 00:10 Uhr

schmitti, ob ich zwei, zwölf oder gar zwanzig Jahre vorher meine Liste erstelle, ist allein mein Problem. Das interessiert auch keinen Richter. Dem ist nur wichtig, dass sie korrekt ausgefüllt und im entsprechenden Zeitraum vorhanden ist.

Dass einzige Problem ist hier der Lagerort……am besten nicht in der Sonne oder in der nähe von Wasser und Feuer…auf dem Schreibtisch des Chefs würde sie sich allerdings auch gut machen.

Und der Kündigungsschutz für Wahlbewerber greift sowieso erst ab Einleitung der Wahl. Auch dann, wenn die Liste schon lange fertig ist.

Natürlich bin ich so Clever und Posaune mein Vorhaben auch noch Laut in alle Himmelsrichtungen. Ach ja, eine Anzeige in der Bild, wäre ja auch nicht verkehrt……

Mach da jetzt bitte nicht so einen Film von!

N
nicoline

18.12.2013 um 08:36 Uhr

Mach da jetzt bitte nicht so einen Film von! Räusper, das sagt der Richtige!

H
Hartmut

18.12.2013 um 12:53 Uhr

Hallo Banker, die Vorgehensweise zur Gründung einer neuen bzw. eigenen Liste ist nicht nur eine formale (Stützunterschriften etc.) sondern auch eine taktische.

Ihr wollt ja die Konkurrenz (sprich die anderen Listen) nicht früher über euer Vorhaben informieren als nötig. Also erst mal, was ihr offenbar schon gemacht habt, 'konspirativ' treffen, einen Namen für die neue Liste finden, ein Programm finden, einen 'Schlachtplan' erarbeiten. Klar könntet ihr jetzt schon, wenn ihr wollt, Stützunterschriften sammeln. Ich würde damit aber noch abwarten, und zwar bis der WV bestellt wurde.

Und dann ab dafür, Unterschriften sammeln! Der Kündigungsschutz greift bereits in dem Moment, wo es einen WV gibt und ihr einen gültigen Wahlvorschlag habt (siehe zB http://stuwal.blog.de/2012/09/15/sonderkuendigungsschutz-kandidaten-br-wahl-zeitpunkt-kommt-14775697/).

Schließlich, sobald der WV das Wahlausschreiben ausgehängt hat, richtig loslegen im Wahlkampf. Das wäre meine Empfehlung, andere mögen das anders sehen.

B
Banker

18.12.2013 um 21:25 Uhr

Hallo zusammen. Vielen Dank für die hilfreichen Infos. Das mit dem Kündigungsschutz war mir noch gar nicht bekannt.. muss ich gleich mal nachlesen. Man sieht ein weites Feld mir vielen Fallgruben. Vielen Dank nochmal.

Ihre Antwort