Erstellt am 10.12.2013 um 21:51 Uhr von Romanum
Hallo,
ich gehe von 52 MA aus, denn die sind ja noch AN zu diesem Zeitpunkt.
Haben die 10 MA schon die Kündigung?
Erstellt am 11.12.2013 um 06:14 Uhr von Hoppel
@ BeStA
Ständige Rechtsprechung des BAG: "Maßgebend für die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder nach § 9 BetrVG ist die Zahl der "in der Regel" beschäftigten Arbeitnehmer. Das ist die Zahl der Arbeitnehmer, die für den Betrieb im allgemeinen kennzeichnend ist.
Der Wahlvorstand hat für die Feststellung der Arbeitnehmerzahl nicht nur den Personalbestand in der Vergangenheit zugrunde zu legen, sondern auch die künftige, auf Grund konkreter Entscheidungen des Arbeitgebers zu erwartende Entwicklung des Beschäftigungsstandes einzubeziehen (BAG 29. Mai 1991 - 7 ABR 27/90)"
Wenn bereits jetzt bekannt ist, dass in eurem Betrieb ab 1.6. nur noch ca. 42 Kollegen beschäftigt sein werden, kann der WV nicht so tun, als gäbe es diese Info nicht.
Zu wählen ist ein 3er Gremium.
Erstellt am 11.12.2013 um 18:35 Uhr von ActionHero
@BeStA
Erklär bitte erst einmal, um was für ein Art der Umorganisation es sich hier eigentlich handelt. Werden sie ganz aussortiert oder erfolgt nur ein Versetzung, oder,oder…
Da hier ja keine Hellseher sind, und auch trotz einer Umorganisation noch ein Bezug zum Unternehmen bestehen kann, wäre es sehr wichtig, hier den genauen Vorgang zu kennen.