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Wann ist der korrekte Wahltermin 2014?

D
Dudelsack
Nov 2016 bearbeitet

Die Amtszeit unseres Betriebsrats endet am 02.03.2014.

Laut WO muss spätestens eine Woche vorher neu gewählt werden. Dies wäre dann aber schon im Februar, außerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums (März - Mai 2014).

Auf wann sollen wir dann den Wahltermin festlegen? Oder müssten wir ein betriebsratslose Zeit in Kauf nehmen, um wieder in das gesetzliche Zeitfenster zu kommen?

Danke für Eure Mithilfe!

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

10.12.2013 um 16:40 Uhr

Laut WO muss< nein - s o l l - heißt: wenn es möglich ist muss; wenn es nicht möglich ist, geht es eben nicht.

Ich würde dennoch früher (also im Februar) wählen lassen. Könnte mir kaum vorstellen, dass dadurch das Wahlergebnis in Zweifel gezogen werden kann. Bei der Abwägung der gesetzlichen Wahltermine und dem Aspekt "BR-lose Zeit" ist aus meiner Sicht zu Gunsten einer nahtlosen Interessenvertretung der AN zu entscheiden. Schließlich geht ja auch das BetrVG durchaus davon aus, dass auch außerhalb des normalen Wahlzeitraums gewählt werden kann.

P
Pjöööng

10.12.2013 um 17:32 Uhr

02.03. ist natürlich so ziemlich der blödeste Termin den man sich für den Ablauf der Amtszeit vorstellen kann. Gironimos Vorschlag ist da gar nicht mal so schlecht, zwar am Rande der Legalität, aber da man damit niemandem weh tut wohl unter dem Strich auch nicht wirklich zu beanstanden. Allerdings löst dieser Vorschlag Euer Problem auch nicht dauerhaft.

Wenn Ihr eine dauerhafte und völlig rechtssichere Lösung haben wollt, dann BESCHLIEßT (keine individuellen Rücktrittserklärungen!) Ihr umgehend Euren Rücktritt und bestimmt, sofern noch nicht geschehen, einen WV. Der legt den Wahltermin dann so, dass das Wahlergebnis auch noch im Februar bekanntgegeben werden kann! Ihr müsst dann im regelmäßigen Wahlzeitraum 2014 nicht neu wählen, da Ihr noch kein Jahr im Amt sied und 2018 legt Ihr den Wahltermin auf Ende Mai. Dann habt Ihr rechtssicher ein Amtszeitende Ende Mai erreicht.

N
nicoline

10.12.2013 um 19:42 Uhr

Ich würde mich dem Vorschlag von Pjöööng anschließen und Euch gleich die Angst nehmen: wenn der BR seinen Rücktritt beschließt, bleibt er im Amt, bis der neue BR gewählt ist.

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