Erstellt am 10.12.2013 um 15:40 Uhr von gironimo
>Laut WO muss< nein - s o l l - heißt: wenn es möglich ist muss; wenn es nicht möglich ist, geht es eben nicht.
Ich würde dennoch früher (also im Februar) wählen lassen. Könnte mir kaum vorstellen, dass dadurch das Wahlergebnis in Zweifel gezogen werden kann. Bei der Abwägung der gesetzlichen Wahltermine und dem Aspekt "BR-lose Zeit" ist aus meiner Sicht zu Gunsten einer nahtlosen Interessenvertretung der AN zu entscheiden. Schließlich geht ja auch das BetrVG durchaus davon aus, dass auch außerhalb des normalen Wahlzeitraums gewählt werden kann.
Erstellt am 10.12.2013 um 16:32 Uhr von Pjöööng
02.03. ist natürlich so ziemlich der blödeste Termin den man sich für den Ablauf der Amtszeit vorstellen kann. Gironimos Vorschlag ist da gar nicht mal so schlecht, zwar am Rande der Legalität, aber da man damit niemandem weh tut wohl unter dem Strich auch nicht wirklich zu beanstanden. Allerdings löst dieser Vorschlag Euer Problem auch nicht dauerhaft.
Wenn Ihr eine dauerhafte und völlig rechtssichere Lösung haben wollt, dann BESCHLIEßT (keine individuellen Rücktrittserklärungen!) Ihr umgehend Euren Rücktritt und bestimmt, sofern noch nicht geschehen, einen WV. Der legt den Wahltermin dann so, dass das Wahlergebnis auch noch im Februar bekanntgegeben werden kann! Ihr müsst dann im regelmäßigen Wahlzeitraum 2014 nicht neu wählen, da Ihr noch kein Jahr im Amt sied und 2018 legt Ihr den Wahltermin auf Ende Mai. Dann habt Ihr rechtssicher ein Amtszeitende Ende Mai erreicht.
Erstellt am 10.12.2013 um 18:42 Uhr von nicoline
Ich würde mich dem Vorschlag von Pjöööng anschließen und Euch gleich die Angst nehmen: wenn der BR seinen Rücktritt beschließt, bleibt er im Amt, bis der neue BR gewählt ist.