W.A.F. LogoSeminare

Anzahl der Mitglieder

O
Ottokar
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Durch Eigenkündigung ist auch der BR betroffen. BR setzte sich aus 3 Listen zusammen. Liste 2 hat jetzt keine Ersatz - Kanditaten mehr! Sind da schon Neuwahlen erforderlich nur weil der Ersatz nicht mehr gegeben ist?

1.64003

Community-Antworten (3)

M
marlene

09.12.2013 um 12:50 Uhr

Siehe § 13 BetrVG. Dann kommst du auf NEIN

G
gironimo

09.12.2013 um 13:09 Uhr

Wenn eine Liste keine Nachrücker mehr hat, rückt der Nachrücker einer anderen Liste nach. Maßgeblich ist dann die Listenverteilung, die bei der letzten Wahl nach d`Hondt ermittelt wurde und die damit ermittelten Höchstzahlen für die einzelnen Wahlbewerber. Quote beachten.

L
Lotte

09.12.2013 um 13:15 Uhr

Hallo Ottokar, so wie gironimo schon richtig schrieb: § 15 WO BetrVG (3): "(3) Wenn eine Vorschlagsliste weniger Bewerberinnen oder Bewerber enthält, als Höchstzahlen auf sie entfallen, so gehen die überschüssigen Mitgliedersitze auf die folgenden Höchstzahlen der anderen Vorschlagslisten über." LG Lotte

Ihre Antwort