Wenn die BR Wahlen ein Jahr zurückliegen muss man dann wieder wählen
Unsere letzte Wahl fand am 20.12.2012 statt (mussten neu wählen weil der BR Vorsitzende gekündigt hat und wir keine Ersatzmitglieder hatten) Müssen wir jetzt 2014 wieder wählen?
Community-Antworten (2)
21.11.2013 um 15:30 Uhr
Als BR siehe § 13 BetrVG
21.11.2013 um 15:32 Uhr
ja, ihr müsst neu wählen, da euer BR mehr als ein Jahr im Amt ist, wenn die Regulären BR-Wahlen in 2014 anstehen.
Siehe § 13 (3) BetrVG
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