Erstellt am 10.11.2013 um 14:00 Uhr von Rattle
Hallo,
selbstverständlich, was spricht denn dagegen? alles was nicht unter die gürtellinie geht ist an werbung erlaubt, wie im richtigen leben.
MFG
Erstellt am 10.11.2013 um 17:27 Uhr von wischwasch
Meinst Du? Auch wenn ich verspreche, im Falle eines Wahlsiegs schenke ich jedem 250,- € auf die Hand?
Ich meine mal was anderes gelesen zu haben. Nach dem Motto: die Kirche muss im Dorf bleiben. Kleine Werbegeschenke wie Kugelschreiber oder vergleichbare Dinge schon eher.
Erstellt am 10.11.2013 um 18:28 Uhr von blackjack
Nach dem Motto, ich hab zwar keinen Plan, dafür Werbegeschenke.
Erstellt am 12.11.2013 um 12:42 Uhr von xumuimhxer
@wischwasch: Werbegeschenke und Erfolgsprämien sind zwei ganz unterschiedliche Dinge.
Zum Charakter eines Werbegeschenkes gehört es, dass es bedingungslos herausgegeben wird. Also "hier ein Kugelschreiber, bitte wähle mich" nicht aber "wenn Du mich wählst, bekommst Du einen Kugelschreiber". Diese sind, wenn sie ohne Ansehen der Person und nicht im geheimen vergeben werden, zulässig.
Erfolgsprämien, selbst wenn sie an alle gehen, sind (in D bei allen demokratischen Wahlen) vom Grundsatz her nicht statthaft. Zulässig sind hier nur Dinge, die üblich und von ihrem Wert her nicht in der Lage sind, den Wählerwillen grundlegend zu beeinflussen. Also solche Dinge wie die (einmalige) Siegesfeier.
Keine Erfolgsprämie sind außerdem Wahlversprechen, also Aussagen darüber, wie man sich im Siegfalle im Amt verhalten wird (solange es im Bereich des legalen bleibt).