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Laden der Ersatzmitkgieder

F
Feelein
Jul 2022 bearbeitet

Wir hatten 3 Listen bei der neu Wahl. Liste 1 hat drei Vollmitglieder, Liste 3 hat 4 Vollmitglieder. Liste 2 ist nur als Ersatzmitglieder aufgeführt. Der BR hat seid 2008 immer die EBR nach 1., 2. 3. 4. etc eingeladen. Jetzt in der 7.BR Sitzung kommt ein Kollege von L1 und sagt die neue Vorsitzende hat falsch geladen. der BR muss jetzt nach §25, Ab.2 einladen. Kann der Kollege das machen wie es ihm passt? LG Feelein

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Community-Antworten (25)

D
dieschi

13.07.2022 um 15:03 Uhr

Wenn das ausfallende BRM von L1 kommt muss, sofern vorhanden, das EBRM ebenfalls von L1 kommen, L3 gleichsam. Erst wenn auf den jeweiligen Listen kein EBRM mehr nachrücken kann zählt die Stimmenmehrheit der restlichen EBRM unter Berücksichtigung des Geschlechts in der Minderheit.

So ist es glaub ich richtig aufgedröselt (man möge mich berichtigen ;) )

Und Nein, der Kollege kann das nicht machen wie er will da es hier letztlich auch darum geht dass das EBRM auch längerfristig Einspringen bzw. reguläres BRM werden könnte. Immerhin hängen da unter Umständen auch Beschlüsse dran die ansonsten ungültig wären.

Ist doch kein Wunschkonzert ;)

E
enigmathika

13.07.2022 um 16:06 Uhr

Der Kollege hat mit seinem Verweis auf §25 Abs. 2 BetrVG vollkommen recht.

"Der BR hat seid 2008 immer die EBR nach 1., 2. 3. 4. etc eingeladen" was bedeutet das? was ist mit 1. 2. 3. 4. gemeint?

C
celestro

13.07.2022 um 17:02 Uhr

"Liste 1 hat drei Vollmitglieder, Liste 3 hat 4 Vollmitglieder. Liste 2 ist nur als Ersatzmitglieder aufgeführt."

Das klingt irgendwie völlig falsch. Klar ... es wird Konstellationen geben, wo eine Liste so wenige Stimmen bekommt, dass die Sitze eben so verteilt werden. Aber das müsste man halt nochmal genau prüfen. Wie waren denn die Stimmen verteilt? Und wieso "seit 2008"? Es gab dieses Jahr eine Wahl und auch vorher alle 4 Jahre ....

D
dieschi

13.07.2022 um 17:53 Uhr

"Und wieso "seit 2008"? Es gab dieses Jahr eine Wahl und auch vorher alle 4 Jahre ...."

Wenn ein BR über Jahre aus den gleichen Personen besteht und immer die gleichen Personen ihre Posten behalten werden immer wieder die gleichen Fehler gemacht und im schlimmsten Fall an neue Gremien vererbt ...

E
Erbsenzähler

14.07.2022 um 10:31 Uhr

Grundsätzlich habt ihr ja recht, aber es muss auch das Minderheitengeschlecht berücksichtigt werden! Dann kann wenn es in der jeweiligen Liste ausgeschöpft ist ein(e) Angehörige(r) der nach D'Hondt nächsten Liste genommen werden.

F
Feelein

14.07.2022 um 11:44 Uhr

Hallo an alle, danke für eure Antworten. Was ich aber nicht verstehe ist. Das bei allen BR Sitzungen in der Vergangenheit, immer das erste EBR oder dann das zweite EBR und so weiter geladen wurde. Und das schon seid 14 Jahren, und jetzt sagt der Kollege von der L1, ne das darf man nicht so machen. Es gab seid der Neuwahl schon 7 BR Sitzungen und da hat man auch wieder das erste Ersatzmitglied geladen und nicht einen aus der L1. Ich selbst bin in L2 und nicht im Gremium. die Stimmauszählung war L1-36 St, L2-9 St.,L3-48 St.. Es geben genau 15 Ersatzmitglieder , L1-2W u 4 M, L2-3 W u 2 M, L3-3W u 2 M. Das heisst doch für mich, ich werde nie an einer BR Sitzung teilnehmen können

D
dieschi

14.07.2022 um 12:04 Uhr

"Was ich aber nicht verstehe ist. Das bei allen BR Sitzungen in der Vergangenheit, immer das erste EBR oder dann das zweite EBR und so weiter geladen wurde. Und das schon seid 14 Jahren, und jetzt sagt der Kollege von der L1, ne das darf man nicht so machen."

Er hat Recht und es lief, ob bewusst oder unbewusst,14 Jahre falsch!

Wie ich weiter oben schon mal geschrieben habe: "Wenn ein BR über Jahre aus den gleichen Personen besteht und immer die gleichen Personen ihre Posten behalten werden immer wieder die gleichen Fehler gemacht und im schlimmsten Fall an neue Gremien vererbt ..."

"Das heisst doch für mich, ich werde nie an einer BR Sitzung teilnehmen können"

Leider ja! Das könnte dann auch der Grund sein warum es 14 Jahre zu einer falschen Handhabung der EBRM-Regeln kam. Die Gremien der Vergangenheit werden wohl gewollt haben das es da eine Rotation gibt und das entsprechend beschlossen haben. Deswegen ist es trotzdem nicht richtig gewesen!

F
Feelein

14.07.2022 um 12:46 Uhr

Hallo Dieschi,

danke für deine Antwort. Aber wie kann so eine Rotation beschlossen werden. Und nein, es waren immer andere Kollegen bei den Neuwahlen im Gremium,, nicht immer die gleichen. LG Feelein

C
celestro

14.07.2022 um 12:48 Uhr

"Er hat Recht und es lief, ob bewusst oder unbewusst,14 Jahre falsch!"

Stop! Hier müsste man wirklich genauer hinschauen. Die neuen Angaben:

"die Stimmauszählung war L1-36 St, L2-9 St.,L3-48 St.."

führen zu "es ist korrekt, das aus L2 niemand im Gremium sitzt, dann L2 steht kein Sitz zu".

Und was den Rest angeht ... so wäre es ggf. falsch gelaufen, wenn das Geschlecht in der Minderheit nicht korrekt berücksichtigt wurde. Ob das so ist, kann hier aber niemand beurteilen. Vielleicht war die Vorgehensweise auch immer (aus Versehen?) richtig?

Da muss man schon genauer hinschauen und nicht pauschal verurteilen.

D
dieschi

14.07.2022 um 12:57 Uhr

" ... bei allen BR Sitzungen in der Vergangenheit, immer das erste EBR oder dann das zweite EBR und so weiter geladen wurde ..."

Jetzt mal unabhängig vom Minderheitengeschlecht @celestro, eine Rotation bei den EBRM, und danach sieht es aus, ist mWn in keiner Konstellation zulässig.

Ob die Zusammensetzung des BR, und dadurch auch die Reihenfolge der EBRM, generell stimmt ist wieder ein anderes Thema.

R
Relfe

14.07.2022 um 13:03 Uhr

"Rotation" gibt es nicht und gab es auch nicht, wenn das 14 Jahre falsch gemacht wurde, dann hat auch nie einer einen BR-Lehrgang besucht (würde ich mal behaupten) --> btw: die falsch geladenen EBRM haben natürlich keinen Kündigungsschutz erworben und die Beschlüsse sind unwirksam. Wäre interessant in Bezug auf BV´n oder ggf. Kurzarbeitsbeschlüssen.

wenn L2 keinen Sitz hat, kann es trotzdem dazu kommen, das es als EBRM nachrückt: entweder aufgrund der Minderheitenregelung oder weil die anderen Listen keine Nachrücker mehr haben. Grundsätzlich rückt erstmal das EBRM der eigenen Liste nach, es sei den die Minderheitenregelung kann nicht erfüllt werden.

"Es geben genau 15 Ersatzmitglieder , L1-2W u 4 M, L2-3 W u 2 M, L3-3W u 2 M. Das heisst doch für mich, ich werde nie an einer BR Sitzung teilnehmen können" ist zu vermuten, aber wo ist das Problem? Deiner "Andeutung" nach müßtest Du ja mal teilnehmen dürfen, weil Du bei der Wahl min.1 Stimme bekommen hast? Das hat aber dann ja nichts mehr mit demokratischer Wahl zu tun, oder?

D
dieschi

14.07.2022 um 13:09 Uhr

" ... wie kann so eine Rotation beschlossen werden ..."

Relativ einfach.

Der BR bespricht in seiner Sitzung das Nachrückverfahren so zu gestalten das jeder Nachrücker mal in den Genuss kommen darf/sollte/muss ein reguläres BRM bei Ausfall "ersetzen" zu dürfen, erstellt ein Rotationsschema zb. in Reihenfolge nach Stimmenzahl der Wahl und beschließt es mit Stimmenmehrheit.

Das kann der BR machen, widerspricht aber dem BetrVG und ist nicht gültig! In so einem Fall ist alles was der BR während seiner Amtszeit mit Einsatz von EBRM beschließt, nicht das Papier Wert auf dem es gedruckt wurde ...

E
enigmathika

14.07.2022 um 13:17 Uhr

"Aber wie kann so eine Rotation beschlossen werden. "

Die kann überhaupt nicht beschlossen werden. Die Reihenfolge der Ersatzmitglieder wird bereits mit der Stimmauszählung festgelegt. Beeinflusst wird sie dann nur noch durch die Quote des Minderheitsgeschlechts. Und wenn ein BR aus elf Mitgliedern besteht und es dreizehn Ersatzmitglieder gibt, dann sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass 12 und 13 jemals drankommen, ganz rapide.

D
dieschi

14.07.2022 um 13:19 Uhr

Was mir eben erst auffällt: " Das bei allen BR Sitzungen in der Vergangenheit, immer das erste EBR oder dann das ... "

Das verstößt ebenfalls gegen das BetrVG. Eine BR-Sitzung ist geheim und nur reguläre BRM dürfen, ausgenommen SBV, an den Sitzungen teilnehmen. Ganz besonders bei Sitzungen bei denen Beschlüsse gefasst werden!

EBRM werden erst eingeladen wenn ihr Einsatz wegen Ausfall eines regulären BRM benötigt wird!

E
enigmathika

14.07.2022 um 13:20 Uhr

"Das kann der BR machen, widerspricht aber dem BetrVG und ist nicht gültig!"

Das auch. Und es nützt dem fälschlicherweise nachgerückten Ersatzmitglied auch nichts. Den Kündigungsschutz bekommt es nur, wenn es rechtmäßig nachgerückt ist.

D
dieschi

14.07.2022 um 13:26 Uhr

" ... es nützt dem fälschlicherweise nachgerückten Ersatzmitglied auch nichts. Den Kündigungsschutz bekommt es nur, wenn es rechtmäßig nachgerückt ist."

Das ist eine der Konsequenzen, aber definitiv die für den Betrieb weniger drastische! Dem EBRM kann man ja nichts vorwerfen, der regiert nur auf eine fälschlich erstellte Einladung des Gremiums.

D
dieschi

14.07.2022 um 13:29 Uhr

@Feelein

Ich rate eurem BR dringend auf Seminare zu gehen und sich ganz schnell in das BetrVG einzulesen. Noch könnt ihr die Fehler der Vergangenheit ausmerzen und es nach 14 Jahren endlich richtig machen!

C
celestro

14.07.2022 um 13:56 Uhr

Keine Ahnung, wo ihr in

"Das bei allen BR Sitzungen in der Vergangenheit, immer das erste EBR oder dann das zweite EBR und so weiter geladen wurde." eine "Rotation" erkennen wollt. Der TE sollte hier nochmal vernünftig und deutlich schreiben, wer da jetzt genau wie nachgeladen wurde. Das erste EBRM zu laden ist ja oftmals richtig ... und wenn dieses verhindert ist, dann nimmt man halt das Zweite.

Eine Rotation a la "es kommt eine Sitzung und man läd das erste BRM" und bei der Sitzung danach einfach Nummer 2, obwohl Nummer 1 da gewesen wäre, wäre natürlich unzulässig. Aber ob das hier vorliegt, würde ich noch lange nicht sehen ...

D
dieschi

14.07.2022 um 14:06 Uhr

"Aber ob das hier vorliegt, würde ich noch lange nicht sehen ..."

Ich schon ...

"Der BR hat seid 2008 immer die EBR nach 1. 2. 3. 4. etc eingeladen." und "Das bei allen BR Sitzungen in der Vergangenheit ... " und "Das heisst doch für mich, ich werde nie an einer BR Sitzung teilnehmen können"

Feelein ist EBRM der Liste2 ohne eigenen Sitz im BR

Das weist sogar eindeutig auf Rotation der EBRM für jede Sitzung hin - auch ohne Einsatz als Ersatz ...

R
Relfe

14.07.2022 um 14:57 Uhr

@Feenlein schreibt ja selbst, das Rotation beschlossen wurde, das nehme ich daher mal als gegeben an. Wenn die das beschlossen haben, werden die das auch gemacht haben. Ob die dann zufällig mal richtig geladen hatten? wird wohl so sein, das wäre wenigstens logisch, das man bei Rotation auch mal den richtigen EBRM eingeladen hat (ohne es zu wissen)

C
celestro

14.07.2022 um 15:14 Uhr

"Das weist sogar eindeutig auf Rotation der EBRM für jede Sitzung hin"

Ach ja?

"Der BR hat seid 2008 immer die EBR nach 1. 2. 3. 4. etc eingeladen."

Ist doch grundsätzlich erst einmal völlig korrekt. Ich denke man sollte hier nicht zuviel interpretieren, sondern gezielt nochmal den TE erklären lassen, wer hier wann / wie nachgeladen wird.

D
dieschi

14.07.2022 um 15:27 Uhr

Nimmst Du die anderen Punkte "bei allen Sitzungen" und die Beschwerde "wenn nach §25 eingeladen wird, komme ich ja nie dran" dazu ...

Wird schwer das nicht als Rotation zu sehen ...

Aber OK, warten wir mal ob Feelein nochmal etwas dazu schreibt. Apropo Feelein, gehe ich Recht in der Annahme das es sich um einen 3er BR handelt?

C
celestro

14.07.2022 um 16:04 Uhr

"Apropo Feelein, gehe ich Recht in der Annahme das es sich um einen 3er BR handelt?"

Nein!

Zumindest steht im Startpost:

"Liste 1 hat drei Vollmitglieder, Liste 3 hat 4 Vollmitglieder."

das müsste dann also ein 7er Gremium sein.

@Feelein

"Es gab seid der Neuwahl schon 7 BR Sitzungen und da hat man auch wieder das erste Ersatzmitglied geladen und nicht einen aus der L1."

diesen Punkt habe ich wohl irgendwie übersehen.

Es gibt NICHT "das erste Ersatzmitglied" ... bzw. jede Liste mit einem Sitz im Gremium hat natürlich ein "erstes Ersatzmitglied". Aber es gibt keine "übergeordnete" Liste an Ersatzmitgliedern. Und ja, selbstredend ist nach §25 BetrVG nachzuladen. Und ja, das wird ziemlich sicher bedeuten, das Du niemals drankommst. Das ist dann einfach so. Eure Liste hat aus irgendwelchen Gründen nicht genug Stimmen für einen Sitz bekommen. Und dann habt Ihr im Gremium eben "nichts verloren". So hart das auch ist.

D
dieschi

14.07.2022 um 16:11 Uhr

"Liste 1 hat drei Vollmitglieder, Liste 3 hat 4 Vollmitglieder."

Oh man, das hab ich jetzt übersehen ^^

"Aber es gibt keine "übergeordnete" Liste an Ersatzmitgliedern."

Wenn ich all das geschriebene von Feelein zusammenfasse gibt es wohl doch eine, eine die es natürlich nicht geben darf!

F
Feelein

14.07.2022 um 17:01 Uhr

Hallo an alle, danke für euer Interesse. Ihr habt mir geholfen. @Celestro: es ist nicht schlimm, wenn ich nicht rein komme. Es war ja klar das die L2 die schwächste war//ist und wir haben leider 9 Stimmen bekommen :-(, Aber nach der Wahl ist vor der Wahl. Mir ging es nur darum das die Kollegen der L1 sich das Gesetzt so hin biegen wie es ihnen am besten dient. Also vielen lieben Danke nochmal. Wenn ich wieder was wissen möchte , frag ich euch einfach wieder. LG Feelein

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